Psychiatr Prax 2013; 40(03): 117-118
DOI: 10.1055/s-0032-1332939
Debatte: Pro & Kontra
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Videoüberwachung in der Psychiatrie – Pro & Kontra

Video Surveillance in Psychiatric Hospitals – Pro & Contra
Udo Frank
ZfP Südwürttemberg, Krankenhaus für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
04. April 2013 (online)

Pro

2009 genehmigte das Sozialministerium Nordrhein-Westfalen per Erlass die Videoüberwachung auf psychiatrischen Stationen, insbesondere bei Patienten, die sich selbst- oder fremdgefährdend verhalten. Begründet wurde dies u. a. mit erhöhter Sicherheit im Krankenhaus und einer Entlastung des Personals. Eine massive politische, rechtliche, ethische und fachlich-sozialpsychiatrische Kritik an diesem Erlass führte zunächst zu dessen Modifikation und nach heftigen Protesten, auch von Angehörigen- und Betroffenenverbänden, im November 2011 zu einem gesetzlichen Verbot der Videoüberwachung in psychiatrischen Kliniken.