retten! 2013; 2(1): 69
DOI: 10.1055/s-0033-1336054
kurz knapp knackig
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Update zum Notfallsanitätergesetz

Christoph Schaub
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Publication Date:
06 March 2013 (online)

Bundestag: Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss am 31.1.2013 In der 2-stündigen Sitzung war man sich zumindest in einem einig: Ein neues Berufsgesetz für den Rettungsdienst muss her.

Direkt zu Beginn der Sitzung standen die Themen Notfallnarkose und invasive Maßnahmen im Mittelpunkt der Diskussion. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass die Tätigkeiten des zukünftigen Notfallsanitäters nicht klar definiert sind und zum Stolperstein werden könnten. Der Einzelsachverständige Christopher Niehues betonte, dass die im Entwurf vorgesehene Formulierung untauglich sei, das Problem der regional unterschiedlichen Ausgestaltung zu lösen. Er forderte hierzu eine bundeseinheitliche Regelung.

Im 2. Themenblock ging es um den Wechsel von Rettungsdienstmitarbeitern in andere Gesundheitsberufe bzw. von diesen in den Rettungsdienst. Ergebnis: Eine solche Übergangsmöglichkeit sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Die Frage der SPD-Abgeordneten Mechthild Rawert zur Möglichkeit der Weiterentwicklung wurde sowohl vom Einzelsachverständigen als auch von der AG Rettungsassistentenschulen nicht näher beleuchtet, es wurde auf die fehlende Nähe der Berufsbilder verwiesen.

Am Schluss stand das Thema Kosten zur Diskussion: Weder die Kommunen noch die Krankenkassen sehen es als ihre Aufgabe an, die Ausbildung im Rettungsdienst zu finanzieren.

Die Anhörung hat einmal mehr die sehr unterschiedlichen Standpunkte der Sachverständigen gezeigt. Neues Gewicht gewinnt dadurch die Forderung der AG der Rettungsassistentenschulen nach einem 3-gliedrigen System aus Rettungssanitätern, -assistenten und Notfallsanitätern.

Es bleibt spannend, welche der diskutierten Anmerkungen zum Gesetzentwurf in den Vorschlag aufgenommen werden, der in der zweiten Lesung des Bundestages im März zur Abstimmung kommt.