B&G Bewegungstherapie und Gesundheitssport 2013; 29(06): 268-269
DOI: 10.1055/s-0033-1345531
Recht
Haug Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG Stuttgart

Gemeinschaftliche Berufsausübung

M Beden
HILLE/BEDEN
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Publication Date:
17 December 2013 (online)

Bereits zu Beginn der beruflichen Tätigkeit von Sport- und Bewegungstherapeuten, aber auch während der Tätigkeit kann sich die Fragestellung ergeben, ob die berufliche Tätigkeit alleine oder aber zusammen mit einem anderen Sport- und Bewegungstherapeuten ausgeübt werden soll. Die Frage der gemeinsamen Berufsausübung ist nicht nur auf gleiche Berufsträger beschränkt. Denkbar ist eine Zusammenarbeit mit Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Masseuren und natürlich auch Ärzten. Die gemeinsame Berufsausübung kann in Form der Anstellung als Arbeitnehmer, der Beschäftigung als freier Mitarbeiter oder als gesellschaftsrechtliche Verbindung ausgestaltet werden. Die beiden erstgenannten Beschäftigungsformen sind bereits in früheren Beiträgen behandelt worden. Der jetzige Beitrag beschäftigt sich daher ausschließlich mit der letztgenannten Form der gemeinsamen Berufsausübung.