Suchttherapie 2013; 14 - S_01_4
DOI: 10.1055/s-0033-1351407

Wie qualifiziert kann ein Entzug im ambulanten Setting sein

G Reymann 1
  • 1LWL-Klinik Dortmund

Einleitung: Qualifizierte Entzugsbehandlung entstand in Deutschland als stationäres Setting in Reaktion auf die steigende Anzahl Drogentoter und wurde später in einigen Bundesländern auch für Konsumenten legaler Suchtmittel etabliert. Sie nutzt die Tatsache, dass viele sonst wenig motivierte Alkoholkranke zum körperlichen Entzug Kontakt zum Hilfesystem aufnehmen, um eine differentialdiagnostische Abklärung zu erreichen, positive Erfahrungen mit therapeutischen Elementen zu vermitteln und für den Einzelfall geeignete weiterführende Optionen für den Betroffenen zu eröffnen.

Methode: Die wesentlichen Elemente qualifizierter Alkholentzugsbehandlung wurden vom Suchtausschuss der Bundesdirektorenkonferenz vom stationären in das ambulante Setting übertragen und als Vorschlag auf einer so angekündigten Veranstaltung mit der Fachöffentlichkeit diskutiert.

Diskussion/Ergebnisse: Ein Alkoholentzug kann nur im ambulanten Setting verantwortet werden, wenn keine gravierende somatische oder psychiatrische Komorbidität besteht, wenn zum Beispiel aufgrund der Anamnese keine Entzugskomplikationen wahrscheinlich sind, wenn eine stabile Wohnsituation besteht und wenn mindestens eine abstinenzunterstützendes soziale Kontaktperson einbezogen werden kann. Dann lässt sich die Patientensicherheit hinreichend gewährleisten. Die Differentialdiagnostische Klärung, die Vermittlung positiver Erfahrungen auch mit sozialarbeiterischen und nonverbal-therapeutischen Elementen sowie eine sichere Pharmakotherapie lassen sich dann auch ambulant durchführen.

Schlussfolgerung: Aufgrund der engeren Patientenauswahl ist die im stationären Setting realisierte Niederschwelligkeit ambulant allenfalls eingeschränkt realisierbar. Alle weiteren wesentlichen Elemente qualifizierter Entzugsbehandlung lassen sich auch im ambulanten Setting umsetzen.