Suchttherapie 2013; 14 - S_20_1
DOI: 10.1055/s-0033-1351480

Was funktioniert im Hilfesystem und was nicht?

A Koch 1
  • 1buss e.V., Kassel

Einleitung: Bei der Analyse und Bewertung der Funktionsfähigkeit des Suchthilfesystems gilt es eine Vielzahl von Aspekten zu berücksichtigen: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die unterschiedlichen Zielgruppen, die vielfältigen Finanzierungsgrundlagen, die Anforderungen der Leistungsträger, die verschiedenartigen Leistungserbringer mit ihren sehr unterschiedlichen und teilweise stark voneinander abgegrenzten Angeboten. Im Suchthilfesystem und zwischen den darüber hinaus involvierten Systemen gibt es eine Vielzahl von Schnittstellen, deren Funktionieren erheblich über Erfolg oder Misserfolg personenzentrierter Suchthilfe entscheiden.

Methode: Der zur Durchführung der Analyse eingesetzte Ausschuss der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) hat zunächst die relevanten Interventionen im Hilfesystem identifiziert und in einer Matrix 1 die leistungsrechtlichen Grundlagen (SGB's, weitere Gesetze, freiwillige Leistungen) dargestellt. Weiterhin wurden zur Darstellung der Funktionsfähigkeit des Hilfesystems an konkreten Beispielen exemplarische Zielgruppen (typische/häufige Personengruppen oder Menschen mit besonderem Hilfebedarf) beschrieben. In verschiedenen Expertendiskussionen wurde dann analysiert, wie bedarfsgerecht diese Zielgruppen beraten bzw. behandelt werden und wie gut die unterschiedlichen Interventionen ineinander greifen.

Diskussion/Ergebnisse: In einer Matrix 2 sind die Ergebnisse der Analyse der aktuellen Versorgungsrealität dargestellt. Dabei wird unterschieden zwischen folgenden Kategorien: 1 = vorhanden und gute Funktion bzw. gute Integration in das Hilfesystem/2 = vorhanden, aber eingeschränkte Funktion im Hilfesystem (Schnittstelleprobleme)/3 = vorhanden, aber Abgrenzung zum Hilfesystem (fast kein Übergang möglich)/4 = nicht vorhanden, aber Angebot nötig/5 = nicht vorhanden und kein Angebot erforderlich. Die einzelnen Bewertungen sind mit Begründungen hinterlegt.

Schlussfolgerung: Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass es für jeden (auch sehr spezifischen) Hilfebedarf von betroffenen Menschen passende Angebote im deutschen Suchthilfesystem gibt. Problematisch ist allerdings, dass die Zuständigkeiten und Finanzierungsmöglichkeiten extrem kompliziert geregelt sind und ein nahtloses Ineinandergreifen sinnvoll kombinierter Interventionen daher nicht immer möglich ist. Nach diesem zweiten Analyse-Schritt erfolgt im dritten Teil eine Beschreibung möglicher Konsequenzen für die zukünftige Entwicklung des Hilfesystems.