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DOI: 10.1055/s-0033-1352608
Patientenverfügung – Advance Care Planning – das Gebot der Stunde
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
30. Juli 2013 (online)

Mal ehrlich: Wer möchte heute noch Beiträge über Patientenverfügungen lesen? „Verabsolutierung des Selbstbestimmungsrechts“ [1] oder „Patt“ zwischen Selbstbestimmung und medizinischer Indikation [2] tönt es bis heute von ihren fundamentalen Gegnern. Doch auch wohlgesinnte Kritiker bemängeln seit 4 Jahrzehnten unzureichende Prävalenz, Instabilität von Patientenpräferenzen, mangelnde Aussagekraft, fragwürdige Verlässlichkeit, unzureichende Aktualität, Nichtvorhandensein bei Bedarf, Nichtbeachtung durch medizinisches Personal und anderes mehr [3, 4]. Die Kritik reicht bis hin zur radikalen Abkehr vom gesamten Konzept der Patientenverfügung durch bioethische Wissenschaftler angesichts seines überwältigenden empirischen und konzeptionellen Versagens [5]. Davon offenbar unbeeindruckt hat der deutsche Gesetzgeber die legale Verbindlichkeit ebendieser Patientenverfügungen im Jahr 2009 gesetzlich verankert [6].