Dtsch Med Wochenschr 2013; 138(48): 2484
DOI: 10.1055/s-0033-1359857
Korrespondenz | Correspondence
Leserbrief
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Betriebliches Gesundheitsmanagement – Kranke Angestellte kosten Geld

Zum Beitrag aus DMW Nr. 37/2013
J. Stork
1   für den Vorstand der DGAUM
,
M. Nasterlack
1   für den Vorstand der DGAUM
,
A. Tautz
1   für den Vorstand der DGAUM
,
S. Letzel
1   für den Vorstand der DGAUM
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Publication Date:
19 November 2013 (online)

„Betriebliches Gesundheitsmanagement“ (BGM) – umfassender Schutz und systematische Förderung der Gesundheit der Beschäftigten – gilt zu Recht als unverzichtbares Element heutiger Unternehmensführung.

Dass Vertreter „medizinferner“ Disziplinen, Krankenversicherungen und Unternehmensberater in dieses Feld drängen und Führungsansprüche anmelden, ist weder neu noch überraschend. Allerdings erstaunt uns doch der kürzlich in der Rubrik „Hinterfragt – nachgehakt“ [1] erschienene Beitrag, der einen medizinfernen Interessenverband und eine BGM-Unternehmensberatung sehr unkritisch darstellt. Hier wird das BGM zum Public-Health-Hoheitsgebiet erklärt und ein BGM vertreten, das sich auf Sozialbeziehungen, Führung und Fehlzeiten fokussiert, aber angesichts mangelnder Kompetenz der hier vorgestellten Akteure weder auf die Arbeitsgestaltung noch die Gesundheit der Belegschaften ernsthaft Einfluss nehmen kann.

Arbeitsmediziner/-innen befassen sich vor dem Hintergrund ihrer Qualifikation und Rolle im Betrieb umfassend mit den Arbeitsbedingungen und der Gesundheit der Beschäftigten – sie leisten in den interdisziplinär besetzten BGM-Teams nicht nur entscheidende fachliche Beiträge, sondern nehmen oft auch erfolgreich koordinierende Aufgaben im BGM wahr. Dies wurde und wird bedauerlicherweise nicht immer und überall so gelebt. Dass sich „medizinferne“ Disziplinen in den vergangenen Jahren derart im Bereich BGM positionieren konnten, ist unter anderem Folge der mangelnden Initiative einzelner Vertreter der Arbeitsmedizin – die aktuelle Situation ist jedoch keinesfalls einer „in der Regel unzureichenden Ausbildung“ der Arbeitsmediziner zuzuschreiben. Auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht muss es geradezu widersinnig erscheinen, wenn eine Unternehmensführung die gemäß der gesetzlichen Vorgaben bereits vorhandene „Ressource Betriebsarzt“ nicht nutzt, sondern externe Dienstleister teuer zukauft, die weder die spezifische betriebliche Situation noch die dort relevanten Akteure kennen. Dies kann nur zu einer Zersplitterung von Kompetenzen und zu Reibungsverlusten führen. A propos Ausbildung: wodurch werden die im Beitrag vorgestellten „Fachkräfte für BGM“ für ihre Aufgabe qualifiziert? Im Zweifelsfalle für einige tausend Euro durch einen insgesamt vierzehntägigen Lehrgang in sechs Modulen, dies auch noch „mit Universitätszertifikat“.

Wir regen an, zukünftig Beiträge kritischer zu prüfen und die Sachlage differenzierter darzustellen.