Lege artis - Das Magazin zur ärztlichen Weiterbildung 2013; 3(5): 284-293
DOI: 10.1055/s-0033-1360832
Politik & Gesundheit
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Besser, schlechter oder gleich? Nutzenbewertung von Arzneimitteln

Julia Rojahn
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Publication Date:
12 December 2013 (online)

Im letzten Heft der Lege artis haben wir die Zulassung und Preisregulierung von Arzneimitteln vorgestellt. Das wohl umstrittenste Instrument kam dort aber zu kurz: die frühe Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe. Hier haben wir ihr einen eigenen Beitrag gewidmet.

Kernaussagen

  • Seit 2011 müssen pharmazeutische Hersteller bei der Markteinführung eines neuen Wirkstoffs ein Dossier zur Nutzenbewertung beim Gemeinsamen Bundesausschuss einreichen.

  • Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet innerhalb von 6 Monaten über den Zusatznutzen des Präparats gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie.

  • Auf Basis des Zusatznutzens verhandelt der Hersteller mit dem GKV-Spitzenverband einen Erstattungsbetrag für das Arzneimittel, der ab dem 13. Monat nach Inverkehrbringen gilt.

  • Von den 55 bisher bewerteten Wirkstoffen fand der G-BA bei 53 % einen geringen oder beträchtlichen Zusatznutzen.Für 26 Arzneimittel sind bisher Preisverhandlungen abgeschlossen.

  • Der Aufruf des Bestandsmarkts, der 2012 begonnen wurde, soll nach dem Willen der zukünftigen Bundesregierung nicht fortgeführt werden.

Ergänzendes Material