Z Gastroenterol 2013; 51(11): 1337-1338
DOI: 10.1055/s-0033-1362043
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Fachärztliche Grundversorgung – Position der Facharzt-Internisten mit Schwerpunkt

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Publication Date:
20 November 2013 (online)

In der aktuellen Diskussion um die Grundversorgung am Patienten beziehen die Berufsverbände der niedergelassenen Endokrinologen, Internisten, Rheumatologen, Gastroenterologen, Hämatologen und Onkologen, Kardiologen, Pneumologen sowie der in Zentren arbeitenden Nephrologen im Namen der fachärztlichen Internisten (FA-Internisten) mit Schwerpunktbezeichnung folgende Positionen:

Die FA-Internisten mit Schwerpunkt haben eine Ausbildung im internistischen Bereich als Basis genauso hinter sich gebracht wie eine langjährige oft mit Oberarzt- oder Chefarztstatus begleitete Position und Ausbildung im speziellen Schwerpunktbereich. Über die dazu hin im ambulanten Sektor hinzu gewonnenen Kenntnisse sind die Facharzt-Internisten mit Schwerpunkt in der Lage die fachärztliche Grundversorgung in ihren Bereich ebenso abzudecken wie die Regelversorgung und auch die zu erwartende spezialärztliche Versorgung. Dies natürlich fallbezogen.

Der klare Vorteil der FA-Internisten mit Schwerpunkt ist es, grundlegende Fragestellungen aufgrund des speziellen Wissens schneller und wirtschaftlicher aufarbeiten zu können, als es dem nicht Spezialisierten in diesem Bereich möglich ist.

So können grundsätzliche und grundlegende Probleme des Patienten rasch abgewickelt werden und in den meisten Fällen eine Krankenhausbehandlung damit auch vermieden werden.

Darüber hinaus gibt es in jedem Schwerpunktbereich sehr umfangreiche Indikationen / Indikationsgruppen, die ausschließlich in dem jeweiligen Schwerpunkfach versorgt werden und für die keine oder nur sehr wenige anderen Spezialisten in der ambulanten Versorgung zur Verfügung stehen. Meistens erfolgt diese fachärztliche Grundversorgung auf Überweisung und kooperativ mit den Hausärzten, denen nach Diagnosestellung ein Therapieplan übermittelt wird. Beispielhaft seien hierfür die Indikationen aufgeführt, wie Nebennierenrindeninsuffizienz, Hypophysentumoren etc., Colitis ulcerosa / M. Crohn etc., schwere art. Hypertonie, Cardiomyopathien etc., hämato-onkologische Erkrankungen, schwere COPD, Alveolitis etc., schwere Niereninsuffizienz, Glomerulonephritiden etc., chronisch-entzündliche Rheumaformen wie rheumatoide Arthritis, Kollagenosen etc.

Die arztspezifische Trennung zwischen der fachärztlichen Grundversorgung und der spezialisierten fachärztlichen Versorgung geht am Auftrag, den die FA-Internisten durch die überweisenden Haus- und Fachärzte erhalten, und damit an der Realität der ärztlichen Tätigkeit in der fachinternistischen Praxis vorbei. Sie bedeutet eine künstliche, nicht aber medizinisch oder vom tatsächlichen Behandlungsauftrag begründbare Trennung zwischen „Grundversorgern“ und „Spezialisten“.

Täglich betreuen FA-Internisten in ihren Praxen Patienten, die mit unspezifischen Symptomen und in der Regel ohne Vorinformationen kommen. Gerade bei den FA-Internisten spielt Multimorbidität und damit die umfängliche, weil in die gesamte innere Medizin reichende Betreuung eine wesentliche Rolle. Die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) muss es deshalb fallbezogen auch für die FA-Internisten mit Schwerpunkt geben, so wie sie auch für alle anderen patientenversorgenden Facharztgruppen eingeführt wurde. Wir fordern daher eine Strukturpauschale zur Förderung der Grundversorgung in allen versorgenden Fachgruppen, die solide ohne Umverteilung zu Lasten Dritter finanziert wird.

Bei der Einführung der PFG wurden für alle Fachgruppen eine Reihe von „K.O.-Leistungen“ definiert, die einen Abrechnungsausschluss der PFG bedingen. Die zugrundeliegende Zielsetzung ist naheliegend und grundsätzlich zu begrüßen: es soll die originäre ärztliche Leistung gestützt und gefördert werden.

Die FA-Internisten mit Schwerpunkt bekennen sich ausdrücklich zur Grundversorgung in ihren Bereichen und sehen in der Ausgrenzung aus der Grundversorgung eine Verschlechterung der Patientenversorgung.

Die FA-Internisten mit Schwerpunkt erbringen andererseits in großem Umfang spezialisierte, technisch oft aufwendige und anspruchsvolle fachärztliche Leistungen. Explizit ist es auch ihre Aufgabe, hochspezielle Fragen, die im Rahmen der ASV zum Tragen kommen werden, in ihren Bereichen suffizient zu beantworten.