Z Gastroenterol 2014; 52(11): 1356-1357
DOI: 10.1055/s-0033-1362910
Der bng informiert
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Erfolgreicher Vergleich – Genehmigung nach § 116b entschärft

Jens Aschenbeck
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Publication Date:
18 November 2014 (online)

Ein Krankenhaus in Berlin / Spandau hatte 2009 bei der Senatsverwaltung für Gesundheit in Berlin die Genehmigung der kompletten ambulanten onkologischen Versorgung nach § 116b erhalten. Man stelle sich vor: Es besteht damit die Möglichkeit, jedwede Leistung in der Diagnostik unter dem „Tumor-Verdacht“ zu erbringen.

Weder vom Ansinnen noch vom Antrag wurden die auf diesem Fachgebiet in Spandau tätigen niedergelassenen Kollegen / innen informiert. Und das, obwohl viele im zertifizierten Darmkrebszentrum am selben Haus Mitglied sind. Nach kurzer Rücksprache mit den Berufsverbänden der Onkologen, Gastroenterologen und Gynäkologen haben wir uns entschlossen, stellvertretend für die drei Fachbereiche – vertreten durch drei Einzelpersonen – Klage einzureichen. Denn prinzipiell wäre unter der Gewährung eine komplette ambulante Diagnostik und Therapie auf unseren Fachgebieten möglich gewesen – und das im Vorwegabzug bei der KV-Honorarverteilung und ohne Mengenbegrenzung.

Diese Klage hatte aufschiebende Wirkung, d. h. das Krankenhaus arbeitete bis auf Weiteres nicht auf diesem ambulanten Gebiet. Es gab viele Mails, Gespräche, zwei Treffen zur Aussprache und ein großes Treffen mit den Anwälten. Bei den zähen Verhandlungen kam es zu einer Vergleichsvereinbarung. Für die Innere Medizin / Gastroenterologie wurde einzig die Erbringung der Endosonographie durch das Krankenhaus vereinbart. Diese Vereinbarung wurde schriftlich niedergelegt und vom Senat abgesegnet. (Aktenzeichen: S 182 KR 2269/10)

Zweifelsohne sind der schnelle Zusammenschluss und das gemeinsame Handeln der Berufsverbände sowie das tolle Ergebnis ein großer Erfolg für alle Niedergelassenen. Es ermutigt aber vielleicht auch andere Kollegen / innen, in einem ähnlich gearteten Fall nicht vor solch drastischen Maßnahmen wie einer Zivilklage zurückzuschrecken. Mein Dank gilt der Rechtsanwältin Frau Stockmar, den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fachgebieten, sowie dem bng und dem Verein gastroenterologisch tätiger niedergelassener Internisten Berlin.