NOTARZT 2015; 31(01): 39-46
DOI: 10.1055/s-0033-1544925
CME – Fort- und Weiterbildung
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Todesfeststellung und Leichenschau im Notarztdienst in Deutschland[ * ]

Pronouncement of Legal Death and Post-Mortem Examination in Emergency Medical Services in Germany
A. Siebel
1   Klinik für Kardiochirurgie, Herz- und Gefäßklinik Bad Neustadt/Saale
,
S. Krempel
2   Fachanwalt für Medizinrecht, Saarbrücken
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Publication History

Publication Date:
25 February 2015 (online)

Kernaussagen
  • Jeder klinisch oder ambulant tätige Arzt kann zur Leichenschau verpflichtet werden. Einzige Ausnahme ist der diensthabende Notarzt, der sich auf die Ausstellung einer vorläufigen Todesbescheinigung beschränken kann, jedoch dann dafür Sorge tragen muss, dass ein anderer Arzt die Leichenschau übernimmt.

  • Die Leichenschau hat wichtige versorgungs-, versicherungs- und strafrechtliche Konsequenzen und ist mit Aufmerksamkeit und Gründlichkeit zu erfüllen. Fehlleistungen können empfindliche Bußgelder und sogar eine Strafanzeige gegen den Arzt nach sich ziehen.

  • Im Zweifel sollte sich der Arzt für die Einschaltung der Ermittlungsbehörden und eine Qualifizierung der Todesart als ungeklärt oder nicht natürlich entscheiden. Keinesfalls sollte Pressionen zur Qualifizierung als natürlicher Tod nachgegeben werden, wenn weiterhin Unklarheiten bestehen.

  • Eine gründliche Befassung mit den medizinischen und physiologischen Grundlagen der Todeszeichen und mit Hinweisen auf einen nicht natürlichen oder fremdverschuldeten Tod ist für jeden Arzt obligat.

* Basiert in Teilen auf folgendem Beitrag: A. Siebel , S. Krempel. Leichenschau und Totenschein aus ärztlicher und juristischer Sicht. Z Herz- Thorax- Gefäßchir 2013; 27: 332–337