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DOI: 10.1055/s-0034-1366942
Vertragsarztrecht – Achtung: Künftig deutlich mehr Zeit für Praxisnachfolgeverfahren einplanen
Publication History
Publication Date:
05 February 2014 (online)

Beendet ein Vertragsarzt die Zulassung oder Teilzulassung durch Tod, Verzicht oder Entziehung, besteht mit Wirkung ab 1.10.2013 eine neue Regelung, eingeführt durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG): Danach prüft der Zulassungsausschuss bei einem Antrag auf Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens, gestellt durch den Vertragsarzt oder seine Erben, ob ein solches Verfahren überhaupt durchgeführt werden soll. Erste Erfahrungen mit der Umsetzung durch die Zulassungsgremien zeigen: Geplante Übertragungen benötigen deutlich längere Vorlaufzeiten.
Der Beitrag ist erstmals erschienen in Klin Monatsbl Augenheilk 2013; 230: 1082