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Der Klinikarzt 2014; 43(2): 62-63
DOI: 10.1055/s-0034-1371961
DOI: 10.1055/s-0034-1371961
Medizin & Management
Ernstzunehmender Verdacht einer Kindesmisshandlung – Bruch der ärztlichen Schweigepflicht kann gerechtfertigt sein
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
28. Februar 2014 (online)
Mit Urteil vom 27.06.2013 (Az.: 20 U 19/12) wies das Kammergericht Berlin die Berufung der Mutter eines Kindes gegen einen Krankenhausträger auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zurück. Der Krankenhausträger wurde verklagt, weil Mitarbeiter wegen des Verdachts auf Kindesmisshandlung das Jugendamt und das Landeskriminalamt informiert hatten.