Zeitschrift für Palliativmedizin 2014; 15 - PA59
DOI: 10.1055/s-0034-1374284

Dronabiol als Reservetherapeutikum jetzt im Rahmen der SAPV für vdek-Versicherte regelhaft erstattungsfähig: Vereinbarung zwischen Fachverband und KostenträgernErfahrungen des ersten Anwendungs-Halbjahres

I Hornke 1, S Becker 1, M Hach 1
  • 1Fachverband SAPV Hessen e.V., Wiesbaden, Deutschland

Hintergrund: Dronabinol als Reservetherapeutikum bei Inappetenz, Wasting, Übelkeit und Erbrechen ist im wissenschaftlichen Schrifttum gut belegt. Die Rezeptursubstanz ist gem. BtM-Recht verordnungs- und verkehrsfähig. Eine regelmäßige Erstattungsfähigkeit für Versicherte der GKV'en besteht derzeit nicht. Der Einsatz im Rahmen der Palliativversorgung als Reservetherapeutikum lässt die zeitaufwändige Prozedur einer Vorab-Genehmigung aufgrund des Krankheitsverlaufes regelhaft nicht zu. Viele Patienten können sich insbesondere in dieser prekären Lebenssituation die Eigenfinanzierung der Substanz mit einer privatärztlichen Verordnung nicht leisten. Abhilfe in dieser Fragestellung sollte erzielt werden.

Methodik: Literaturbasiert wurde mit Vertretern der Ersatzkassen die Situation analysiert. Ein nachfolgend erstellter Vorschlag zur Lösung ausschließlich für die Sondersituation der Versorgung von Patienten mit therapierefraktären Symptomen der o.g. Formenkreise in der SAPV erfolgte an den Bundesverband der Ersatzkassen. Dort wurden Rahmenbedingungen mit notwendiger Dokumentation der Refraktärität und einer qualifizierten Zweitmeinung vorgeschlagen sowie ein einheitliches Meldesystem. Die vorher geübte Praxis der jeweiligen vorab zu treffenden Einzelfallentscheidung sollte damit ersetzt werden. Der evtl. Einsatz von Alternativen wurde erwogen, die in Deutschland derzeit verfügbaren Cannabinoid-Fertigprodukte sind hier vielfach nicht indiziert und nicht einsetzbar. Der erfolgreiche Dialog mit diesen Kostenträgern führte zur verbindlichen Vereinbarung eines einheitlichen Prozesses zur Verordnung und Anwendung dieser Rezepturarznei in öliger Lösung für die o.g. Patientengruppe.

Die Umsetzung der zwischenzeitlich getroffenen Vereinbarung wurde im ersten Anwendungszeitraum beobachtet.

Ergebnis: Der Einsatz von Dronabinol als Reservetherapeutikum konnte den hessischen PCT's ermöglicht werden, Erfahrungen der ersten 6 Monate der Anwendung dieser Regelung werden berichtet.