Zeitschrift für Palliativmedizin 2014; 15 - PB101
DOI: 10.1055/s-0034-1374308

Die „unsichtbare“ psychosoziale Arbeit an den häuslichen Voraussetzungen der SAPV

C Schütte-Bäumner 1, F Müller 1, M May 1
  • 1Hochschule RheinMain, Fachbereich Sozialwesen, Wiesbaden, Deutschland

SAPV hat den gesetzlichen Auftrag, Menschen das Sterben in Würde und in einer selbstgewählten Umgebung zu ermöglichen. Die Erbringung der medizinisch-pflegerischen Versorgung in der häuslichen Umgebung der Patienten erfolgt jedoch nicht voraussetzungslos. Zum einen stellt der Gesetzgeber zur Begründung eines Leistungsanspruchs „Anforderungen an die Erkrankung“, wie sie im §37a SGB V formuliert und in der SAPV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses näher bestimmt sind. Des Weiteren werden Anforderungen an Ausstattung und Qualität der Leistungserbringer festgelegt. Allerdings zeigt sich in der Praxis der ambulanten Palliativversorgung die Unabdingbarkeit weiterer Voraussetzungen für eine stabile häusliche Versorgungssituation, nämlich die Ressourcen des sozialen Umfeldes der schwerstkranken und sterbenden Menschen. Wie voraussetzungsvoll Versorgung im häuslichen Umfeld ist, wird häufig erst dort sichtbar, wo Konflikte auftreten, so dass die Gewährleistung professioneller Unterstützung an ihre Grenzen gerät.

Im Kontext des BMBF-geförderten Verbundprojekts „Transdisziplinäre Professionalität im Bereich der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung“ wurden in einer fokussierten Ethnografie teilnehmende Beobachtungen in SAPV-Teams durchgeführt. Die Beobachtungsprotokolle wurden in Anlehnung an die Grounded Theory Method mit dem Ziel einer Rekonstruktion der Handlungslogik der SAPV ausgewertet.

Unsere Beobachtungen zeigen, dass sich ein bedeutender Teil der Arbeit der SAPV-Teams auf die unausgesprochenen Voraussetzungen des sozialen Umfelds richtet, um die Stabilität der häuslichen Situation sicherzustellen, die eine Kontinuität „spezialisierter“ Versorgung überhaupt erst ermöglichen.

Der Begriff der Koordination als Leistungskategorie erfasst diese „unsichtbare“ Arbeit an den Voraussetzungen jedoch nicht umfänglich.