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DOI: 10.1055/s-0034-1375261
Patientenrechtegesetz – Bedeutung für den Rettungsdienst
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
07. Mai 2014 (online)

Abstract
Bisher war ein Großteil des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts nicht gesetzlich geregelt. Das soll jetzt das neue Patientenrechtegesetz(PatRechteG) ändern und für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen – auch für den Rettungsdienst.
Kernaussagen
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Die neuen Gesetzesvorschriften zum Behandlungsvertrag gelten nur für die Notfallrettung, nicht jedoch für den qualifizierten Krankentransport.
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Die Pflichten des Rettungsdienstes als Behandelnder sind durch das PatRechteG erstmalig ausdrücklich gesetzlich geregelt.
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Besondere Sorgfalt gilt zukünftig für eine hinreichend ausführliche Einsatzdokumentation durch den Rettungsdienst.