Seit 13.12.2014 ist die Umsetzung der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
verpflichtend. Ernährungsfachkräfte in der Gemeinschaftsverpflegung, bei Herstellern
und
in der Beratung sind gefordert. Speisepläne z. B. müssen eine korrekte
Allergenkennzeichnung enthalten. Worauf zu achten ist und warum eine schriftliche
Dokumentation auch bei mündlichen Auskünften erforderlich ist, zeigt dieser Beitrag.