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DOI: 10.1055/s-0034-1388149
Neue Qualitätsstandards durch die Zertifizierung von Perinatalzentren Level I
Fragestellung: Ist der neue GBA-Beschluss zur Etablierung neuer Qualitätsstandards ausreichend? Qualitätsstandards erbringen eine höchst mögliche Sicherheit in der Betreuung von Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht ≤1.500 Gramm. Durch die Änderungen des neuen GBA Beschlusses vom 20.06.2013 ergeben sich insbesondere Änderungen hinsichtlich der Eins-zu-Eins-Betreuung intensivtherapiepflichtiger Frühgeborener (ab 01.01.2017) und der professionellen psychosozialen Betreuung der Eltern.
Methodik: Die Wand-an Wand-Lösung der Neugeborenenintensivstation zum Kreißsaal ist neben der Spezialisierung der behandelnden Ärzte, Hebammen und Kinderintensivkrankenschwestern für die Betreuung extremer Frühgeborener von enormer Bedeutung. Zusätzlich hat sich gezeigt, dass die professionelle psychosoziale Betreuung der Eltern einen positiven Einfluss auf die Eltern-Kind Beziehung und auf die Kindsentwicklung hat. Außerdem profitieren davon Neugeborene mit angeborenen Erkrankungen/Fehlbildungen und auch Mütter in der Schwangerschaft, die über einen längeren Zeitraum hospitalisiert sind.
Ergebnis: Mit der Umsetzung der neuen Richtlinie sollte (1) eine Verringerung der Säuglingssterblichkeit und frühkindlich entstandenen Behinderungen und (2) eine Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität bei der Versorgung von Frühgeborenen erzielt werden.
Schlussfolgerung: Durch die erfolgreiche Umsetzung der neuen G-BA-Richtlinien schlagen die Perinatalzentren Level I einen neuen Weg ein und verbessern damit ihre Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Hilfreich kann hier die Zertifizierung von Perinatalzentren sein. Weiterentwicklungen der Zentralisierung insbesondere der Bildung von Zentren für Kinder mit angeborenen Fehlbildungen mit Registeretablierung könnten zukünftig zur Verbesserung von Qualitätsstandards beitragen.