Flugmedizin · Tropenmedizin · Reisemedizin - FTR 2014; 21(04): 214
DOI: 10.1055/s-0034-1389152
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Änderung der internationalen Vorschriften ab Juni 2016 – Impfnachweis für Gelbfieber

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Publication Date:
29 August 2014 (online)

Bei der Einreise in viele afrikanische, südamerikanische und asiatische Staaten ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung verpflichtend. Hierbei forderten die Länder bislang meist, dass die Impfung nicht länger als 10 Jahre zurück liegen darf. „Wird der Nachweis der Impfung an einer Landesgrenze kontrolliert, empfehlen wir Reisenden deshalb bislang, die Impfung alle 10 Jahre auffrischen zu lassen“, erklärt Prof. Dr. Tomas Jelinek, Wissenschaftlicher Leiter des CRM Centrum für Reisemedizin. „Aus medizinischen Gründen ist diese Auffrischung jedoch nicht notwendig.“ Denn für einen lebenslangen Schutz vor einer Gelbfieberinfektion ist eine einmalige Impfung ausreichend. Dies hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im vergangenen Jahr nach Auswertung neuester epidemiologischer Daten mitgeteilt.