Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 11.10.2013,
Az.: 12 Sa 15/13) kann die außerordentliche Eigenkündigung eines leitenden Krankenhausarztes
begründet sein, wenn ihm der Krankenhausträger entgegen seinen vertraglichen Verpflichtungen
trotz Abmahnung kein ausreichendes nichtärztliches Personal zur Verfügung stellt.