Z Gastroenterol 2014; 52(12): 1514-1515
DOI: 10.1055/s-0034-1397377
Der bng informiert
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Versorgung von Patienten mit chronischer Hepatitis C – Vertragsabschluss mit der AOK Nordrhein / Hamburg

Stefan Mauss
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Publication Date:
10 December 2014 (online)

Mit der Zulassung neuer Wirkstoffe hat sich das Therapiespektrum für Hepatitis-C-Patienten erheblich erweitert. Ein neuer Vertrag trägt dazu bei, die medikamentöse Versorgung der Patienten durch qualifizierte Vertragsärzte zu sichern. Geschlossen haben ihn die AOK Rheinland / Hamburg und die KV Nordrhein gemeinsam mit dem Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands (bng) und der Deutschen Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierte (dagnä). Der Vertrag startet am 1. November 2014 und gilt unbefristet.

Zur Behandlung der chronischen HCV-Infektion sollen die fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine am individuellen Krankheitsverlauf abgestimmte und qualitätsgesicherte Behandlung durch erfahrene Ärzte etabliert werden. Dabei soll besonders der medizinische und pharmakologische Fortschritt durch die direkt antiviral wirksamen Substanzen berücksichtigt werden.

Im Vertrag ist geregelt, dass die verordneten Arzneimittel zur antiviralen Therapie der chronischen Hepatitis C als Praxisbesonderheit berücksichtigt (Symbolnummer: 90 904) werden. Dabei gelten für die Verordnung die gemeinsamen Empfehlungen der DGVS und des bng zur Therapie der chronischen Hepatitis C als verbindlicher Rahmen. Allerdings muss bei dem Vorliegen der Nutzenbewertung durch den gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) diese für den Fall eines fehlenden Zusatznutzens berücksichtigt werden. Im Gegenzug verzichtet die AOK Nordrhein / Hamburg auf die Durchführung regelhafter Regresse. Regressabsichten müssen zuvor im paritätisch besetzten Lenkungsgremium des Vertrages besprochen werden.

Neben der höheren Regresssicherheit ist der Vertrag auch finanziell interessant. Ärzte erhalten 80 Euro Betreuungspauschale pro teilnehmenden Patient und Quartal. Die Leistungen des Vertrages bezahlt die AOK extrabudgetär. Mit 35 Euro vergütet wird die Durchführung eines Zweitmeinungsverfahrens, das vor allem dann eingeleitet werden sollte, wenn die Behandlung von den existierenden Leitlinienempfehlungen oder der Nutzenbewertung durch den GBA abweicht. Hiermit wird eine Verordnungssicherheit für den behandelnden Hepatologen gewährleistet.

Teilnehmen können Internisten mit dem Schwerpunkt Gastroenterologie, Ärzte mit der Genehmigung zur Teilnahme an der Qualitätssicherungsvereinbarung HIV / AIDS, Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Infektiologie“ oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“. Zusätzlich muss eine Erfahrung in der Betreuung und Behandlung von Patienten mit chronischer Hepatitis C sowie Fortbildungen zu dem Krankheitsbild nachgewiesen werden. Wer teilnehmen möchte, sollte eine Teilnahmeerklärung an die KV Nordrhein senden.

Um eine Abrechnung zu ermöglichen müssen die Versicherten der AOK Rheinland / Hamburg ebenfalls an diesem Vertrag teilnehmen. Voraussetzung ist die Erkrankung an einer chronischer Hepatitis C und die Codierung einer entsprechend gesicherten Diagnose. Die Teilnahmeerklärung wird in der teilnehmenden Praxis unterschrieben, die diese sammelt und an die KV weiter leitet.

Erfreulicherweise hat der Abschluss dieses Vertrages Gespräche mit der AOK in weiteren Regionen angestoßen.