ergopraxis 2015; 8(01): 10-11
DOI: 10.1055/s-0034-1398467
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08 January 2015 (online)

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – Praxissoftware für Ärzte soll fehlerhafte Heilmittelverordnungen verhindern

Auf 141 Seiten hat die Bundesregierung Maßnahmen beschrieben, wie sie die ambulante Patientenversorgung weiterentwickeln möchte. Zu diesem Referentenentwurf für das sogenannte GKV-Versorgungsstärkungsgesetz fand am 11.11.2014 im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Anhörung statt. Zu Wort kam dabei auch der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV), der für die Therapieverbände DVE, IFK, VPT und ZVK spricht. Sie begrüßen vor allem, dass unberechtigten Rezeptabsetzungen ein Riegel vorgeschoben werden soll: Eine Software für Arztpraxen soll sicherstellen, dass Heilmittelverordnungen korrekt und vollständig ausgestellt werden. Die SHV fordert allerdings eine Einführung zum 1.1.2016 und nicht erst zum 1.1.2017. Zudem werden laut Entwurf die Kassen nicht mehr alleine bestimmen, welche Pflichtangaben die Verordnung haben muss und wie mit fehlerhaften Rezepten umgegangen wird. Künftig sollen dies der GKV-Spitzenverband und die SHV gemeinsam über die Rahmenempfehlungen regeln. Da die Kassen gelegentlich Verhandlungen aussitzen, fordert die SHV, dass bei Uneinigkeit eine unabhängige Schiedsperson entscheidet.

Erwähnenswert aus dem Entwurf ist zudem:

  • > Wird ein Patient aus dem Krankenhaus entlassen, soll der Krankenhausarzt Heilmittel für einen Zeitraum von sieben Tagen verordnen können. Das soll die Anschlussbehandlung sicherstellen. Fraglich ist jedoch, ob diese kurze Frist ausreicht.

  • > Für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen sollen medizinische Zentren ähnlich den sozialpädiatrischen Zentren geschaffen werden.

  • > Die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Ärzte soll von Bundes- auf Landesebene verlegt werden. Die SHV erwartet sich hiervon eine deutliche praxis- und bedarfsgerechtere Regelung im Interesse der verordneten Ärzte vor Ort und fordert das BMG auf, Missbräuchen vorzubeugen.

Nicht im Entwurf, aber eine Forderung der SHV ist: die Honorare von der Grundlohnsummenentwicklung abzukoppeln, um eine leistungsgerechte Vergütung zu erreichen.

ba