Rofo 2016; 188(04): 410-412
DOI: 10.1055/s-0035-1552526
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Grenzen und Möglichkeiten der Delegation in der stationären, wahlärztlichen Leistungserbringung als liquidationsberechtigter Arzt

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Publication Date:
06 April 2016 (online)

In der Praxis kommt es in Bezug auf die Erbringung wahlärztlicher Leistungen immer wieder zu Differenzen und Auseinandersetzungen zwischen der Krankenhausgeschäftsführung und den radiologischen Chefärzten. Aufgrund von bestehenden Rechtsunsicherheiten können diese Liquidationsaspekte unter Umständen sogar zu einer Beendigung des arbeitsvertraglichen Verhältnisses führen, da der Vorwurf von vorsätzlichem Fehlverhalten zur Liquidationsmehrung – insoweit Abrechnungsbetrug – erhoben wird. Gegenstand des Vorwurfs ist dann auch immer die Einbindung von weiteren Ärzten und nichtärztlichem Personal in die Leistungserbringung. Dieser Beitrag stellt daher die Möglichkeiten der Einbindung weiterer Ärzte und von nichtärztlichem Personal im stationären Wahlarztbereich vor dem Hintergrund der geschuldeten persönlichen Leistungserbringung ausführlich dar.