Psychiatr Prax 2016; 43(01): 10-11
DOI: 10.1055/s-0035-1552766
Debatte: Pro & Kontra
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

„Gefährdung Dritter als Rechtfertigung einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung psychisch Kranker?“ – Pro

“Should Danger to Third Parties Justify Involuntary Admission to Psychiatric Hospitals Under Public Law?” – Pro
Norbert Schalast
Institut für Forensische Psychiatrie der Universität Duisburg-Essen
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Publication Date:
14 January 2016 (online)

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Im Rahmen schwerer psychischer Störungen können Betroffene für sich und andere eine Gefahr darstellen. Dies findet seinen Niederschlag in den Psychisch-Kranken-Gesetzen der Länder, in denen unter anderem die Voraussetzungen für eine Unterbringung in der Psychiatrie auch gegen den geäußerten Willen geregelt sind. Mit dieser „Ordnungsfunktion“ hatten die psychiatrischen Anstalten sich lange Zeit gut arrangiert.