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DOI: 10.1055/s-0035-1557569
Messbare Qualitätsverbesserung in der Praxis?! Entwicklung von sektorenübergreifenden Qualitätsindikatoren aus der S3-Leitlinie Alkohol
Einleitung: Behandelnde, Betroffene und Angehörige sollen bestmöglich von den Erkenntnissen der S3-Leitlinie „Alkohol“ profitieren können. Dazu müssen ihre Ergebnisse in die Versorgung übertragen werden. Die Entwicklung und Konsentierung von sogenannten Qualitätsindikatoren kann helfen, eine Verbesserung der Versorgung zu messen.
Methode/Ergebnisse: Die Grundlage für die Entwicklung von fach- und sektorenübergreifenden Qualitätsindikatoren bilden evidenzbasierte Empfehlungen zum Screening, der Diagnose und Behandlung von alkoholbezogenen Störungen. Dazu wurden von Oktober 2010 bis Januar 2015 insgesamt 23 internationale Behandlungsleitlinien, 28 systematische Reviews und mehr als 2200 Originalarbeiten von sieben Expertengruppen gesichtet. Es wurden 174 Empfehlungen zum Screening, der Diagnose und Behandlung von alkoholbezogenen Störungen formuliert und mit 50 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Berufs- und Angehörigenverbänden abgestimmt. Im Februar 2015 startete mit Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ein strukturierter, mehrstufiger Prozess zur Entwicklung von Qualitätsindikatoren, analog zur Vorgehensweise der nationalen Versorgungsleitlinien. Zunächst wurde, unter Einbeziehung aller potentiellen Anwender, eine Arbeitsgruppe zusammengestellt. Zur Entwicklung der fach- und sektorenübergreifenden Qualitätsindikatoren für alkoholbezogene Störungen erfolgte
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eine Indikatorensynopse,
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eine QUALIFY-Bewertung durch Experten- und Projektgruppenmitglieder,
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Konsentierung der Qualitätsindikatoren in der Konsensusgruppe mithilfe eines Delphi-Verfahrens,
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die Dissemination der fachspezifischen Qualitätsindikatoren in Fachgesellschaften, Ärzte- und Psychotherapeutenkammer, GBA, INEK sowie
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die Publikation der erarbeiteten Qualitätsindikatoren.
Diskussion: Die neuen, konsentierten Qualitätsindikatoren können eingesetzt werden, um Veränderungen in der Versorgung durch künftige Implementierungsprojekte der S3-Leitlinie „Alkohol“ zu messen.