Hintergrund: Bevölkerungsbezogene Primärprävention und Gesundheitsförderung werden durch das geplante
„Präventionsgesetz“ eine gesundheitspolitische und finanzielle Aufwertung erfahren.
Für die Maßnahmen zu Prävention und Gesundheitsförderung sieht der Gesetzesentwurf
Zertifizierungen und Qualitätssicherung vor, wohingegen evidenzbasierte Hinweise auf
die Wirksamkeit nicht eingefordert werden. Ähnlich wie in der klinischen Medizin sollten
auch in der Primärprävention und der Gesundheitsförderung Maßnahmen eingesetzt werden,
deren Wirksamkeit geprüft wurde. Methode: In einem Literaturüberblick wurden Ansätze recherchiert, die für die Evidenzbasierung
der bevölkerungsbezogenen Gesundheitsförderung und Primärprävention eingesetzt werden
können. Ergebnisse: Die Studiendesigns zur Überprüfung der Wirksamkeit müssen einen Kompromiss zwischen
dem Anspruch auf interne und externe Validität, den spezifischen Eigenschaften und
Bedingungen bevölkerungsbezogener Gesundheitsförderung und Primärprävention und den
zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten erzielen. Neben kontrollierten Studiendesigns
können in Ausnahmefällen auch nicht-kontrollierte Designs (z.B. „interrupted time-series“)
eingesetzt werden. Diskussion: Evidenzbasierung ist in der bevölkerungsbezogenen Primärprävention und Gesundheitsförderung
nur zum Teil angekommen. Neben methodischen Herausforderungen gibt es auch strukturelle
Probleme, wie z.B. fehlende Ressourcen und eine unklare Zuständigkeit. Bisher wird
dies offensichtlich unter der Prämisse hingenommen, dass Vorbeugen (immer) besser
als Heilen ist. Eine offene Diskussion darüber, verbunden mit konkreten Perspektiven
der Umsetzung, ist dringend notwendig.