Z Geburtshilfe Neonatol 2015; 219 - FV11_7
DOI: 10.1055/s-0035-1566523

Therapiebegrenzung in der Neonatologie – retrospektive Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Einbeziehung und Nachbetreuung der Eltern

M Dreyer 1, N Zöllner 1, J Dinger 1
  • 1Kinderklinik, Medizinische Fakultät der TU Dresden, Fachbereich Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin, Dresden, Germany

Die Häufigkeit des Beendens einer lebenserhaltenden Intensivtherapie bei Früh- und Neugeborenen eines Level-I-Zentrums wurde untersucht. Neben den medizinischen Begründungen für eine Umorientierung des Therapieziels wurde der Prozess der Entscheidungsfindung analysiert. Besonderes Augenmerk wurde auf Einbeziehung der Eltern in den Entscheidungsprozess und die spätere Reflexion gelegt.

Patienten und Methoden: Die Krankenakten aller verstorbenen Früh- und Neugeborenen der neonatologischen Intensivstation von 2009 bis 2014 wurden ausgewertet. Ausgehend von Daten zur Schwangerschaft wurde der Verlauf während der Intensivtherapie bis zum Versterben analysiert. Neben Grunderkrankung und Komplikationen wurden Art und Ausmaß der Einbeziehung der Eltern in die Entscheidungsfindung zur Therapiezieländerung und in den Prozess der Therapiebegrenzung ausgewertet.

Ergebnisse: Insgesamt verstarben 82 Neugeborene. Während in der Gruppe der Frühgeborenen (n = 68) vor allem die aufgetretenen Komplikationen der Grund für die Therapielimitierung waren, fand sich die Ursache bei den Termingeborenen (n = 14) in der Grunderkrankung. In die Entscheidungsfindung wurden die Eltern aktiv einbezogen. Die Möglichkeit, ihr Kind begleiten und sich von ihm verabschieden zu können, wurde von den Eltern positiv bewertet. Die klare Orientierung darüber, wie das Versterben verlaufen werde, hilft Ängste und Unkenntnisse zu vermeiden.

Diskussion: In der Mehrzahl war der Grund für das Versterben eine Beendigung der Intensivtherapie aufgrund einer gemeinsamen Entscheidung von Eltern und Behandlern. Eine Nachbetreuung ist notwendig und hilfreich für Trauerangebote. Es entspricht dem Wunsch der trauenden Eltern, nach dem Versterben des Kindes in die Klinik zurückzukehren und mit ihnen vertrauten Ärzten, Pflegekräften, Psychologen und Pädagogen zu sprechen. Die Vermittlung in weiterführende Trauerbegleitung ist Inhalt der Einladung zum Gespräch und Teil der Versorgungsarbeit geworden.