Gesundheitswesen 2016; 78 - V19
DOI: 10.1055/s-0036-1578834

Die ärztliche Leichenschau – Zur Qualität ausgestellter Todesbescheinigungen aus Sicht eines Großstadtgesundheitsamtes

S Gleich 1, S Schweitzer 1, M Graw 2, S Kraus 2
  • 1Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München, München
  • 2Institut für Rechtsmedizin der Universität München, München

Hintergrund: Aufgaben der Gesundheitsämter im Zusammenhang mit der Leichenschau bestehen auch in der Überprüfung aller Todesbescheinigungen ihres Amtsbezirkes auf Vollständigkeit und Plausibilität. Bei Hinweisen auf nicht natürliche bzw. ungeklärte Todesfälle, die sich bei der Sichtung der Todesbescheinigungen ergeben, schalten sie die Ermittlungsbehörden ein. Zu diesen Arbeiten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sind bislang kaum Daten in der rechtsmedizinischen Literatur publiziert. Methode: Im Rahmen der internen Qualitätssicherung erfolgt eine fortlaufende standardisierte Datenerhebung und -auswertung aller im Referat für Gesundheit und Umwelt der LH München (RGU) eingehenden Todesbescheinigungen. Diese Daten wurden retrospektiv für die Jahre 2010 – 2013 ausgewertet. Ergebnisse: Durchschnittlich wurden im untersuchten Zeitraum 7% der Todesbescheinigungen beanstandet. Im Einzelnen waren zu beanstanden: Angaben zur Person des Verstorbenen mit 7%, zur Todesart mit 1%, zum Vermerk sicherer Todeszeichen mit 15,7%, zur Todesursachenkaskade/Plausibilität mit 7,5%, zur Reanimation mit 35,4%, zu Ort und Zeitpunkt der Leichenschau mit 14% und zur Unterschrift des leichenschauenden Arztes mit 18%. Es gab keinen Unterschied der Beanstandungsraten bei Klinikärzten und niedergelassenen Ärzten. Fazit: Seit vielen Jahren werden die bestehenden Mängel bei der Durchführung der ärztlichen Leichenschau thematisiert. Die vorliegenden Daten aus einem Großstadtgesundheitsamt weisen darauf hin, dass auch ein Problem beim sorgfältigen Ausstellen der Todesbescheinigungen existiert.