Rofo 2016; 188 - WISS208_1
DOI: 10.1055/s-0036-1581903

Vergleich verschiedener Varianten der Leistungsbewertung am Beispiel der Computertomografie einer universitären Radiologie

K Weber 1, T Trinter 2, R Stahl 3, P Zielinski 3, S Wirth 3
  • 1Institut für Klinische Radiologie der LMU München, München
  • 2Ludwigs-Maximilians-Universität München, Controlling, München
  • 3Ludwigs-Maximilians-Universität München, Institut für Klinische Radiologie, München

Zielsetzung:

In Krankenhäusern wird die an stationären Kassenpatienten erbrachte radiologische Leistung durch interne Leistungsverrechnung (ILV) rein rechnerisch anteilig auf die anfordernden Einrichtungen umgelegt. Die Computertomografie (CT) stellt hierbei in aller Regel diejenige Modalität mit den meisten Leistungspunkten dar. Ziel der Arbeit ist es die CT-ILV eines Universitätsklinikums mit den Kosten, den EBM-basierten Erlösen im Falle eines rein ambulanten Praxisbetriebs sowie mit CT-Anteilen am jeweiligen DRG-Erlös nach InEK zu vergleichen. Material und Methoden: Ergebnisse: Schlussfolgerung:

Material und Methodik:

Die Daten von vier CT-Geräten einer großen universitären Radiologie wurden für ein Geschäftsjahr aufbereitet. Zu jeder der 50 DRG-Gruppen mit den meisten Case-Mix-Punkten wurden die CT-Leistungen abgefragt und die nach GOÄ erfasste Leistungspunktmenge sowie die verrechnete ILV notiert. Für die Abrechnung nach EBM wurden die Erstattungsbeträge wie im Falle einer kassenärztlichen Praxis ermittelt. In der InEK-Datenbank sind alle Strahlenfächer (Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie) und alle Modalitäten zusammengefasst. Die Ermittlung des CT-Anteils erfolgte anhand der gegebenen institutionellen ILV-Aufteilung. CT-Kosten lagen nicht fallbezogen vor, weshalb eine Hochrechnung der Stichprobe auf die Grundgesamtheit vorgenommen werden musste.

Ergebnisse:

Eine erlösorientierte Hochrechnung der CT-Leistungen der Stichprobe auf die Grundgesamtheit hätte die ILV mit 1.584.196 € entlastet. Eine Abrechnung nach EBM hätte 1.137.424 €, nach InEK-Anteilen 2.181.028 € an Erlösen erwirtschaftet. Dem stehen 1.808.951 € an Kosten gegenüber.

Schlussfolgerungen:

An der untersuchten Einrichtung ist die Leistungsbewertung zu diskutieren. Der Betrieb einer universitären Radiologie-Praxis ist schon organisatorisch problematisch, wäre aber auch finanziell am wenigsten attraktiv. Eine Umstellung der jetzigen ILV auf InEK-Anteile könnte neben einem besseren Finanzergebnis auch eine Umwandlung in „echte“ Erlöse bedeuten. Allerdings hängt die Attraktivität wesentlich davon ab, wie die Aufteilung der DRG-Anteile innerhalb der Strahlenfächer einer Institution erfolgt. Wenngleich das Beispiel einigen Limitationen unterliegt und vor allem nur spezifisch für die untersuchte Einrichtung sein kann, so zeigt es doch, wie sehr jeder radiologischen Krankenhaus-Einrichtung zu empfehlen ist die eigene Leistungsbewertung zu prüfen – insbesondere dann, wenn eine Umstellung auf DRG-Anteile erwogen wird.