Suchttherapie 2017; 18(S 01): S1-S72
DOI: 10.1055/s-0037-1604504
Symposien
S-02 Ambulante Suchtkrankenversorgung. Beratung – Behandlung – Netzwerkarbeit
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Ambulante Versorgung in vielfältigen Netzwerkbezügen

P Raiser
1   Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.
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Publication Date:
08 August 2017 (online)

 

Im Grundsatz stellt die moderne Suchthilfe die Bedarfe an Beratung und Behandlung der Klientinnen und Klienten in den Mittelpunkt. Damit ist der individuelle Hilfebedarf Ausgangspunkt für angebotene Leistungen. Dem Hilfesystem stellt sich damit die Anforderung, ein differenziertes und flexibles Repertoire an Leistungselementen anbieten zu können. Der Beitrag zielt darauf ab, eine strukturierte Übersicht der ambulanten Leistungen und Hilfen zu geben, die Suchtkranke in Anspruch nehmen. Dabei soll der Blick neben der Suchtkrankenhilfe im engeren Sinne auch auf andere Bereiche von Sozialleistungen und medizinischer Versorgung gerichtet werden. So beziehen Abhängige beispielsweise sehr unterschiedliche Leistungen in haus- und fachärztlichen Praxen und Ambulanzen, Rehabilitationseinrichtungen, Eingliederungshilfen und arbeitsfördernden Maßnahmen, Angebote der Jugendhilfe oder betrieblicher Gesundheitsförderung, der Sucht-Selbsthilfe oder in Einrichtungen der ambulanten Altenpflege. Diese Leistungen werden parallel aber auch unabhängig von Angeboten der ambulanten Suchtberatung, Akutbehandlung und Suchtrehabilitation wahrgenommen. Die Übersicht zeigt auf, in welchen Bereichen der Suchthilfe im engeren Sinne und der öffentlichen Daseinsvorsorge im weiteren Sinne Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen erreicht werden. Für vielfältige und sehr unterschiedliche Leistungsanbieter ergibt sich dadurch ein hoher Aufwand an Koordination und Abstimmung. Für Betroffene bedeutet das, einen einfachen und akzeptablen Zugang zum Hilfesystem zu finden. Der Zugang zum Hilfesystem erfolgt über unterschiedliche Wege, Suchtberatungsstellen sind ein zentraler Weg zu weiterführenden Hilfen. Die Bedeutung der Vernetzung erlangt vor diesem Hintergrund nachdrücklich an Gewicht: Denn nicht alle Leistungen werden aus derselben Kasse bezahlt. Als Kosten- und Leistungsträger kommen zahlreiche Institutionen ins Spiel. Kommunen (Finanzierung der meisten ambulanten Hilfen), Gesetzliche Krankenkassen (Akutbehandlung), Sozialhilfe (Eingliederungshilfe, z.T. auch Arbeitsförderung), Gesetzliche Rentenversicherung (medizinische Rehabilitation) usw. Es ist leicht vorstellbar, dass das ‚Schnittstellenmanagement‘ in diesem stark gegliederten System nicht immer ganz einfach und für den Betroffenen ohne professionelle Unterstützung kaum zu bewältigen ist. Eine mögliche Antwort darauf sind Verbundsysteme und Netzwerke. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass sich verschiedene Leistungserbringer zusammenschließen und dabei ihre Behandlungs- und Hilfekonzepte aufeinander abstimmen, ergänzende oder alternative Leistungen „aus einer Hand“ anbieten und eine Behandlungskontinuität gewährleisten.