Suchttherapie 2017; 18(S 01): S1-S72
DOI: 10.1055/s-0037-1604640
Symposien
S-36 Aktuelle Gesetze, Richtlinien und Leitlinien für die Suchttherapie: Aus dem Referat für Abhängigkeitserkrankungen der DGPPN
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Cannabiskonsum und Medizinalhanf: zur Gesetzeslage und ihrer Bedeutung

U Havemann-Reinecke
1   Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Universitätsmedizin Göttingen
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
08. August 2017 (online)

 

2017 wurde durch die Bundesregierung ein Gesetz zum Einsatz von Arzneimitteln auf Cannabisbasis (z.B. Medizinalhanf, d.h. getrocknete Cannabisblüten sowie Cannabisextrakte in pharmazeutischer Qualität) verabschiedet, nicht dagegen die Gesetzesentwürfe zur Legalisierung des nicht-medizinischen Cannabiskonsums. Beides wird in der Fachwelt und Öffentlichkeit intensiv diskutiert. Auch das Referat Abhängigkeitserkrankungen der DGPPN hat hierzu Stellungnahmen erarbeitet (www.dgppn.de). Durch das aktuelle verabschiedete „Cannabis-Gesetz“ soll „die Verkehrsfähigkeit, die Verschreibungsfähigkeit (und die Erstattungsfähigkeit) von Arzneimitteln auf Cannabisbasis hergestellt werden, um dadurch bei fehlenden Therapiealternativen bestimmten, insbesondere schwerwiegend chronisch erkrankten Patientinnen und Patienten nach entsprechender Indikationsstellung in kontrollierter pharmazeutischer Qualität durch Abgabe in Apotheken den Zugang zur therapeutischen Anwendung zu ermöglichen“. Die Erstattung durch die Krankenkassen ist jedoch für die Cannabinoid-Arzneimittel aktuell weitgehend ungeklärt. Die den Einsatz begründende Verordnung, die Indikation, spielt hierbei eine Rolle. Der Einsatz von Medizinalhanf wirft für die niedergelassenen Kollegen viele Fragen auf. Die Verschreibung muss grundsätzlich auf einem Betäubungsmittel(BM)-Rezept verordnet werden und unterliegt damit dem BtM-Gesetz. Wie und für welchen Patienten kann eine derartige Rezeptierung erfolgen? Der Arzt befindet sich im Spannungsfeld, dem Einsatz von Medizinalhanf auf der einen Seite und Cannabiskonsum als Freizeitkonsum auf der anderen Seite. Bezüglich eines Cannabiskonsums als Freizeitkonsum werden in zahlreicher Literatur mit hoher evidenzbasierter Datenlage die psychischen, somatischen und suchterzeugenden Wirkungen von akutem und chronischem Cannabiskonsum, von Intoxikationen sowie die Auswirkungen unterschiedlicher Stoffzusammensetzungen von Cannabis beschrieben. Dem gegenüber ist die Datenlage evidenzbasierter Literatur bezogen auf Medizinalhanf oder THC zum medizinischen Einsatz, also den Indikationen, die dem verordnendem Arzt Hilfestellung geben könnten, eher rar. Darüberhinaus bestehen Cannabisblüten aus bis zu 400 Substanzen (darunter mindestens 80 Phytocannabinoide). Auch zu diesen einzelnen Bestandteilen und deren Wirkungen ist die Datenlage sehr gering. Die aktuellen Argumentationsstränge: Einsatz von Medizinalhanf nach evidenzbasierten Indikationen (z.B. durch Krankenkassen) versus Einsatz von medizinischem Cannabis bei chronischer Erkrankung und Therapieresistenz (z.B. durch Fachforen wie International Association for Cannabinoid Medicines) werden vor suchtmedizinischem und psychiatrischem Hintergrund diskutiert.