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DOI: 10.1055/s-0037-1607728
Case report: Aspiration bei der Intubation im Rahmen der Notsectio
Publication History
Publication Date:
27 October 2017 (online)
Fragestellung:
Bei Schwangeren ist wegen der Veränderungen des Gastrointestinaltraktes per se von einem höherem Aspirationsrisiko auszugehen. Es herrschen erschwerte Intubationsbedingungen und das Risiko der Fehlintubation steigt (1). Das Aspirationsrisiko bei der Sectio liegt bei 1:661, wohingegen es bei anderen Operationen bei Nicht-schwangeren bei 1:2131 liegt. Die maternale Mortalität ist in 73% der Fälle auf eine Aspiration und fehlgeschlagene Intubation bei Allgemeinanästhesie zurückzuführen (2). Hierbei kann es zum Mendelson-Syndrom kommen (3). Für die elektive Sectio gelten wie auch für andere Operationen die Nüchternheitsgebote (4).
Fallvorstellung:
Eine 37-j. II. G. I. P., stellte sich in 40+3 SSW bei sonst unauff. SSV bei TÜ und abnehm. Kindsbewegungen vor (keine allgemeinanamn./anästhesiol. Risikofaktoren). Die Einleitung erfolgte mittels Misoprostol. In 40+6 SSW kam es nach anfangs unauff. EP zur fetalen Bradykardie, die mittels Umlagerung und Partusisten-Gabe erfolgreich behandelt werden konnte. Nach ca. 1,5h wurde bei therapieresist. fetalen Bradykardie die Notsectio indiziert. Bei der Narkoseeinleitung erbrach die Patientin reichlich gelbes, stückiges, erschwert abzusaugendes Material (Mango, Trockenobst). Erst durch den Op-Sauger konnten ausreichende Sichtverhältnisse geschaffen, die Narkose weiter eingeleitet und die Sectio komplikationslos durchgeführt werden. Geboren wurde ein lebensfrisches Mädchen (3620 g, Länge 54,0 cm, KU 36,0 cm, Apgar: 7/8/8, NA-pH 7,15, BE -7,7). Bereits intraoperativ erfolgte die Bronchoskopie. Intensivstationär wurde weiter gespült, erneut bronchoskopiert und bei suffizientem pulmonalem Gasaustausch wieder extubiert. Die Aspirationspneumonie wurde mittels intensivierter Atemtherapie therapiert. Die Patientin konnte am 6. p.p. Tag im guten AZ entlassen werden.
Schlussfolgerung:
Die Wissenschaftl. Datenlage bezüglich der Aspiration sub partu ist begrenzt und erlaubt daher keine evidenzbasierten Aussagen (5). Stand ist, dass eine Schwangere per se als nicht nüchtern gilt. Es wird zur Risikoreduktion von der DGAI sowie der DGGG empfohlen, sofern mit einer Umwandlung in eine Sectio caesarea aus geburtshilfl. Sicht gerechnet oder es sich um eine Risikoschwangere handle, auch bei einer vaginalen Entbindung auf eine Nahrungsaufnahme zu verzichten. Die Allgemeinnarkose sollte weiterhin der Notsectio vorbehalten werden (4).
Referenzen:
[1] Arndt M. et al. Die Risiken der Anästhesie bei geburtshilflichen Eingriffen, Anästhesiol Reanimation 1994: 88 – 94
[2] H. Van Aken et al. Lokalanästhesie, Regionale Schmerztherapie. 117 Tabellen. In ger 2010: XXI, 738 S.
[3] M. Heck et al. Repetitorium Anästhesiologie: Für die Facharztprüfung und das Europäische Diplom. 2017 XXI, 865 S. 152 Abb, online resource
[4] Durchführung von Analgesie- und Anästhesieverfahren in der Geburtshilfe. Anästh Intensivmed 2004;45:151 – 153
[5] Mandisa S. et al. Providing Oral Nutrition to Women in Labor, Journal of Midwifery & Women's Health, 2016, 61, 4, 528