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DOI: 10.1055/s-0038-1625771
Onkologische Rehabilitation und Wiedereingliederung
Publication History
Publication Date:
15 February 2018 (online)
Die Umsetzung des sog. Wiedereingliederungsteilzeitgesetzes (seit 01. Juli 2017) bietet eine neue Möglichkeit zur Wiedereingliederung von Patienten mit Krebserkrankungen.
Methode:
Die „Onkologische Rehabilitation“ ist ein wesentlicher Teil des Kontinuums der Betreuung onkologischer Patienten und hat u.a. Zukunftsthemen wie „Arbeitsfähigkeit“ und „Return to work“ mit der Umsetzung des Wiedereingliederungsteilzeitgesetzes zum Thema.
Ergebnisse:
Die Eckpunkte des Wiedereingliederungsteilzeitgesetzes setzen u.a. voraus: mindestens 6 Wochen ununterbrochener Krankenstand, mindestens 3 Monate bestehendes Arbeitsverhältnis, Beratung von Patienten und Arbeitgeber durch Fit2work oder Arbeitsmediziner oder arbeitsmedizinischen Dienst, Wiedereingliederungsgeld, Rückkehr in gleichen Beruf, Dauer 1 – 6 – 9 Monate, Arbeitszeit kann innerhalb einer bestimmten Bandbreite reduziert werden – um mindestens um 25% und maximal bis 50% (= Teilzeit von mindestens 50%), Normalarbeitszeit muss mindestens 12 Wochenstunden betragen, Arbeitsentgelt muss über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, etc.. In jedem Fall sollten die Patienten auf dem Weg „Return to work“ in die „Arbeitsfähigkeit“ medizinische begleitet und rekonditioniert (Medizinische Trainingstherapie mit u.a. kardiologischer Supervision und Risikoabschätzung) werden.
Schlussfolgerungen:
Die onkologische Rehabilitation kann die Überwindung Krebs- und behandlungsbedingter körperlicher und psychischer Funktionsdefizite ermöglichen. Das Thema Wiedereingliederung von Patienten mit Krebserkrankungen erfordert ambulante Möglichkeiten mit einer entsprechenden medizinischen Infrastruktur (v.a. gut ausgestattete Medizinische Trainingstherapie).