Bei rheumatischen Beschwerden des Bewegungsapparates sollten Malignome als Ursasche
paraneoplastischer Arthropathien immer bei den differenzialdiagnostischen Erwägungen
berücksichtigt werden (1, 2). Rheumatische Symptome können als Erstmanifestation von
Tumoren bestehen, diese ähneln den Beschwerden bei echten rheumatologischen Erkrankungen.
Pathogenetisch sind diese Arthritiden Ausdruck eines direkten Gelenkbefalls oder einer
paraneoplastischen Stimulation von autoimmunen Prozessen.
Nachdruck aus und zu zitieren als: arthritis + rheuma 2017; 37: 247–249