CC BY-NC-ND 4.0 · Laryngorhinootologie 2018; 97(S 02): S226
DOI: 10.1055/s-0038-1640494
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Otologie: Otology

Kopfverletzung durch einen Nagel aus einem Bolzenschussgerät

A Naumann
1   Universitäts-HNO-Klinik Oldenburg, Oldenburg
,
A Radeloff
1   Universitäts-HNO-Klinik Oldenburg, Oldenburg
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Häusliche und berufliche Unfälle sind immer wieder Ursache von mitunter lebensbedrohlichen Verletzungen im HNO-Bereich. Über einen Fall einer komplexen Verletzung durch ein Nagelschussgerät wird im Folgenden berichtet. Im überregionalen Traumazentrum der Klinik stellte sich ein 45-jähriger Patient vor. Beim Herumtoben mit seinem Sohn in seiner Garage habe sich ein Nagel aus einem Nagelschussgerät gelöst.

Bei der Untersuchung zeigte sich ein wacher und orientierter Patient mit einem Fremdkörper, welcher die Ohrmuschel an den Schädel fixiert hatte. Der Gehörgang war nicht einsehbar.

CT-morphologisch zeigte sich der Nagel durch den Schädelknochen in die Pauke eingedrungen und mit der Spitze nur wenige Millimeter vor der A. carotis interna liegend.

Es erfolgte die operative Exploration. Hier zeigte sich der Nagel nach Entfernung aus der Ohrmuschel von retroaurikulär in den Gehörgang eingedrungen. Der Stichkanal verlief zwischen knöchernem Gehörgang und Gehörgangshaut in die Pauke. Dort zeigte sich eine Kettenunterbrechung im Bereich des Hammers, sonst fanden sich abgesehen von einer Trommelfellperforation keine Verletzungen, insbesondere keine Perilymphleckage.

Es erfolgte daher eine Tympanoplastik. Postoperativ zeigte sich eine unauffällige Innenohrleistung.

Im weiteren Verlauf zeigte sich jedoch eine hochgradige Schallempfindungsschwerhörigkeit von 60 – 90 dB HL mit einer geringen Schallleitungskomponente in den tieftonalen Frequenzen. Dem Patienten wurde daher eine CI-Versorgung angeboten.

Der Fall beleuchtet die Bedeutung von Unfallverhütungsmaßnahmen auch im häuslichen Bereich.



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Publication Date:
18 April 2018 (online)

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