Zeitschrift für Palliativmedizin 2018; 19(05): e23-e24
DOI: 10.1055/s-0038-1669278
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

HospizInsel im Landkreis Mühldorf – Ambulant betreute Hospiz-Wohngemeinschaft für vier Gäste

J Hell
1   Anna Hospizverein, Mühldorf, Germany
2   SAPV am Inn gGmbH, Mühldorf, Germany
,
S Brantner
2   SAPV am Inn gGmbH, Mühldorf, Germany
,
E Koch
1   Anna Hospizverein, Mühldorf, Germany
2   SAPV am Inn gGmbH, Mühldorf, Germany
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Publication History

Publication Date:
20 August 2018 (online)

 

Die HospizInsel (HI) ist ein Kooperationsprojekt zwischen dem Adalbert-Stifter-Seniorenwohnen der Heimwerkgruppe e.V. in Waldkraiburg und dem Anna Hospizverein im Landkreis Mühldorf e.V. (AHV).

Als „Ambulant betreute Wohngemeinschaft“ mit vier Einzelzimmern für vier Gäste ist die HI ein intermediäres Versorgungsangebot für schwerkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase, deren pflegerischer Versorgungsbedarf mit 0,8 Vollzeitäquivalentstellen (VZÄ)/Gast zwischen einer stationären Pflegeeinrichtung (ca. 0,4 VZÄ/Bewohner) und einem stationären Hospiz (1,2 VZÄ/Gast) liegt. Tägliche Kosten für den Gast: 35 € Miete, 15 € Verpflegungspauschale.

Die pflegerische Betreuung wird gemeinsam vom Ambulanten Adalbert-Stifter-Pflegedienst und von weiteren beim Anna Hospizverein angestellten Palliativfachkräften (1,5 VZÄ) geleistet und setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

  1. Die Grundpflege wird je nach Pflegegrad erbracht; zusätzlich 24 Std.-Rufbereitschaft

  2. Die palliative Behandlungspflege entsprechend Nr. 24a HKP-Richtlinie

  3. Die zeitintensive Betreuung durch PFK des AHV (inklusive Rufbereitschaft für nächtliche Sitzwachen) ist durch Erlöse der Weihnachtsspendenaktion 2017 des Oberbayerischen Volksblatts (250.000 €) und Spenden bzw. Mitgliedsbeiträge des Anna Hospizvereins finanziert

Zusätzlich Betreuung durch ehrenamtliche Hospizbegleiter und Servicekräfte.

In der aktuellen Planung werden pro Hospizgast ca. 2.000 € zusätzlich aus Spenden finanziert.

Durch die Begleitforschung (Prof. Claudia Bausewein, München) soll überprüft werden, ob das vorliegende intermediäre Betreuungskonzept bedarfsgerecht ist.

Ziele:

  • Überführung des Modells in die Regelversorgung

  • Anerkennung als neue ambulant betreute Wohngemeinschaften für Seniorinnen und Senioren im Sinne des Art. 2 Abs. 3 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG)

  • Regelfinanzierung durch ausreichende Vergütung der palliativen Behandlungspflege und Schaffung eines neuen Pflegegrades 5 Palliativ im HPG 2.0