Zeitschrift für Palliativmedizin 2018; 19(05): e34
DOI: 10.1055/s-0038-1669310
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Behandlung im Voraus planen (BVP) – wie können Festlegungen für den Fall einer Krankenhausbehandlung bei Einwilligungsunfähigkeit unklarer Dauer dokumentiert werden?

B Feddersen
1   Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin, Klinikum der Universität München, München, Germany
,
K Götze
2   Institut für Allgemeinmedizin der Universität Düsseldorf, Düsseldorf, Germany
,
B Loupatatzis
3   Klinische Ethik, Universitätsspital Zürich, Zürich, Switzerland
,
S Petri
4   Caritasverband der Erzdiözese München und Freising, München, Germany
,
I Hornke
5   Würdezentrum Frankfurt/Main, Frankfurt/Main, Germany
,
I Karzig
3   Klinische Ethik, Universitätsspital Zürich, Zürich, Switzerland
,
D Otto
3   Klinische Ethik, Universitätsspital Zürich, Zürich, Switzerland
,
C Bausewein
1   Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin, Klinikum der Universität München, München, Germany
,
T Krones
3   Klinische Ethik, Universitätsspital Zürich, Zürich, Switzerland
,
G Marckmann
6   Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin der Universität München, München, Germany
,
J in der Schmitten
2   Institut für Allgemeinmedizin der Universität Düsseldorf, Düsseldorf, Germany
› Author Affiliations
Further Information

Publication History

Publication Date:
20 August 2018 (online)

 

Hintergrund:

Behandlung im Voraus planen (BVP) hat zum Ziel, dass Menschen auch dann nach ihrem Willen behandelt werden, wenn sie diesen nicht mehr äußern können. Für die Festlegung des Patientenwillens sind entsprechende Dokumente notwendig.

Fragestellung:

Entwicklung der Dokumentation von Festlegungen für den Fall einer Krankenhausbehandlung bei Einwilligungsunfähigkeit unklarer Dauer.

Methoden:

„Nominal group technique (NGT)“ in zwei Runden. Als strukturierte Evaluationsmethode zur Konsentierung von demokratischen Team- oder Gruppenentscheidungen. Die NGT fand mit zehn BVP-Experten aus den Bereichen soziale Arbeit, Pflege, Allgemeinmedizin, Intensivmedizin, Onkologie, Notfallmedizin, Neurologie, Palliativmedizin, Ethik und Jura statt.

Ergebnisse:

In der ersten Runde wurden folgende mögliche klinisch relevante Outcomes für die Einwilligungsunfähigkeit unklarer Dauer konsentiert:

  1. Versterben;

  2. schwerste Pflegebedürftigkeit auf Grund von motorischen und/oder geistigen Einschränkungen;

  3. schwere kognitive Einschränkungen und

  4. prolongierter klinischer Verlauf/Rehabilitationsphase.

In der zweiten Runde wurden mögliche Darstellungsoptionen diskutiert. Diese beinhalten: A = Therapieziel Lebensverlängerung, soweit medizinisch möglich. B = Therapieziel abhängig von der Prognose. Hier erfolgt die Behandlung mit dem Ziel der Lebensverlängerung oder Linderung auf Grundlage der „Einstellungen“ und gegebenenfalls einer nachstehenden prognostischen Orientierung für den rechtlichen Vertreter. Dabei kann für jedes Outcome das Risiko einer Eintrittswahrscheinlichkeit (in %) genannt werden, ab welchem lebensverlängernde Maßnahmen abgebrochen werden sollen. C = Therapieziel Linderung (Palliation).

Schlussfolgerungen:

Mittels der NGT war es einer BVP-Expertengruppe möglich relevante klinische Outcomes für Patienten im Krankenhaus bei Einwilligungsunfähigkeit unklarer Dauer zu definieren und grafisch darzustellen.