Geburtshilfe Frauenheilkd 2018; 78(10): 260
DOI: 10.1055/s-0038-1671551
Poster
Freitag, 02.11.2018
Case-Report IV
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Partialmole bei Geminigravidität

CR Weiß
1   Charité – Universitätsmedizin Berlin, Klinik für Geburtsmedizin, Berlin, Deutschland
,
EM Spur
1   Charité – Universitätsmedizin Berlin, Klinik für Geburtsmedizin, Berlin, Deutschland
,
A Nonnenmacher
1   Charité – Universitätsmedizin Berlin, Klinik für Geburtsmedizin, Berlin, Deutschland
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Publication History

Publication Date:
20 September 2018 (online)

 

Einführung:

Fallbericht einer Patientin mit dichorialer-diamnialer Geminigravidität, Partialmole mit vanishing twin und Frühgeburt in Folge eines Amnioninfektionssyndroms in 24+0 SSW.

Fallbeschreibung:

Eine 28-jährige Erstgebärende stellte sich in 12 + 5 SSW mit Hyperemesis gravidarum vor. Sonographisch zeigte sich neben einem eutrophen Fetus mit normaler Plazenta eine vakuolenreiche Struktur von 12 × 7 × 3 cm. Bei einem ß-HCG-Wert von 762.226 IU/ml wurde der Verdacht einer partiellen Blasenmole bei dichorialer-diamnialer Geminigravidität gestellt. Im gegenseitigen Einvernehmen wurde das Fortführen der Schwangerschaft unter engmaschigen Kontrollen besprochen. Der Partialmolenanteil zeigte sich sonographisch stets größenstabil. In 23+4 SSW wurde die Patientin mit vorzeitigen Wehen und Zervixverkürzung auf 18 mm zur Lungenreifeinduktion und Tokolyse aufgenommen. Bei persistierenden Wehen, steigenden Infektparametern und tachykardem CTG wurde in 24+0 SSW die sekundäre Sectio durchgeführt. Es wurde ein Junge geboren mit einem Apgar von 6/8/9, pH 7,38 und einem BE von -0,6. Die Plazenta löste sich zusammen mit dem Anteil der Partialmole spontan. Auf eine Curettage wurde verzichtet.

Diskussion:

Eine Geminigravidität mit Partialmole ist mit einer Inzidenz von bis zu 1:100.000 selten und mit einem erhöhten Risiko für eine Frühgeburt, intrauterinem Fruchttod, Präeklampsie und Uterusruptur assoziiert. Eine häufige Komplikation ist die maligne Entartung des Trophoblastentumors, wobei das Fortführen der Schwangerschaft dieses Risiko nicht signifikant erhöht. Trotz Verzicht auf Curettage kam es zu einem adäquaten Abfall der ß-HCG- Werte. Das Festlegen des geburtsmedizinischen Procedere stellt eine Herausforderung dar und muss individuell entschieden werden. Dieser Fall zeigt, dass unter engmaschiger Überwachung das Fortführen der Schwangerschaft möglich ist und auf eine Curettage verzichtet werden kann.