Zusammenfassung
Mit dem GKV-Leitfaden Prävention legt der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen
auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die
Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung
fest. Diese sind für die Leistungserbringung verbindlich. Peter Guske hat fürs VPTMAGAZIN
zusammengefasst und kommentiert, was sich zum 1. Oktober 2020 ändert.