Z Orthop Unfall 2020; 158(S 01): S124
DOI: 10.1055/s-0040-1717455
Vortrag
DKOU20-577 Allgemeine Themen->20. Rehabilitation

Stellenwert der stationären Reha-Abklärung (SRA) im Heilverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

M Rindermann
*   präsentierender Autor
1   BG Unfallklinik Frankfurt am Main, Frankfurt am Main
,
S Benner
1   BG Unfallklinik Frankfurt am Main, Frankfurt am Main
,
R Hoffmann
1   BG Unfallklinik Frankfurt am Main, Frankfurt am Main
,
C Reimertz
1   BG Unfallklinik Frankfurt am Main, Frankfurt am Main
› Author Affiliations
 

Fragestellung Bei komplexen Fragestellungen, aber auch bei Altfällen im Sinne der lebenslangen Nachsorge nach Schwerstverletzungen in der Rehaphase F, stellt die stationäre Rehaabklärung (SRA) ein wichtiges Instrument im Heilverfahren (HV) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) dar und ist ein Alleinstellungsmerkmal im SGB VII. Ziel der SRA ist es eine Prioritäten orientierte Rehaplanung durchzuführen. Dies wird mittels weiterführenden Untersuchungen wie z.B. Schnittbilddiagnostik und der Durchführung von interdisziplinären Fallkonferenzen von Experten aus Akut- und Rehamedizin in den BG Kliniken mit nachfolgendem ausführlichen Abschlussgespräch erreicht. Ziel unserer Studie war es, die Inhalte SRAs der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik (BGU) Frankfurt/Main zu analysieren und empirisch nachzuweisen, ob diese zu einer relevanten Veränderung des HV führen.

Methodik Es wurden 155 SRA Fälle 2018 in der BGU Frankfurt/Main durchgeführt und bezüglich der resultierenden Maßnahmen retrospektiv ausgewertet. Validiert wurden u.a. die Schwere der Verletzung analog des Verletzungsartenverzeichnisses, die Dauer des HV und die aus der SRA resultierenden stationären und ambulanten Maßnahmen. Weiterhin erfasst wurden die Indikationsstellungen zu einem operativen Eingriff. Darüber hinaus wurden die SRAs anhand der Zuweisungen der UVT ausgewertet. Ergänzend wurden Änderungen oder der Abbruch des HV dokumentiert.

Ergebnisse und Schlussfolgerung Vom 01.01.18 bis 31.12.18 wurden in der BG Unfallklinik Frankfurt/Main 155 SRAs durchgeführt und ausgewertet. Bei allen Fällen erfolgte einen ausführliche interdisziplinäre Diagnostik, die zu umfassenden Therapieempfehlungen führte. Die Zeitpunkt der SRAs erfolgte von 10,7 bis 21,7 Monaten nach dem Unfallereignis. Die Verletzungsschwere gliederte sich in 23% DAV, 23% VAV und 54% SAV Fälle. In 12% der Fälle resultierte aus den SRAs eine nachfolgende stationäre Rehamaßnahme (BGSW), in 3% eine Komplex-Stationäre-Rehamaßnahme (KSR) und in 12% eine stationäre multimodale Schmerztherapie. Bei 25% der Patienten wurde die Indikation zu einem operativen Eingriff gestellt. Bei 12% erfolgte anschließend eine erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP), bei 12% eine ambulante schmerztherapeutische Weiterbehandlung, bei 5% eine neurologisch-psychologische Anbindung. Bei 15% erfolgte der Abschluss des Heilverfahrens. Obwohl die meisten Patienten erst nach längerer Dauer des HV aufgenommen werden, erfolgt hierdurch in 97% eine richtungsweisende Änderung des HV. Die Hälfte der Patienten erhielt nachfolgend eine stationäre Maßnahme, ein Viertel der Unfallverletzten wurde einem operativen Eingriff zugeführt. Die SRA ist ein Alleinstellungsmerkmal der BG-Kliniken und ein Erfolgsmodell wie eine Verknüpfung der integrierte Rehabilitation und integrierten Akutmedizin funktioniert, nämlich durch eine enge Kooperation. Auch Jahre nach einem schweren Arbeitsunfall ist die SRA ein wirkungsvolles Instrument, um die lebenslange Nachsorge in der DGUV im SGBVII zu gewährleisten.

Stichwörter BG-Heilverfahren; SRA, SKA, DGUV, integrierte Rehabilitation, D-Arzt, GUV, BGSW, KSR, EAP, UVT, BG-Kliniken



Publication History

Article published online:
15 October 2020

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