Tierarztl Prax Ausg G Grosstiere Nutztiere 2020; 48(06): 433
DOI: 10.1055/s-0040-1718499
Abstract
DVG

Beispiele für unerwünschte Arzneimittel-wirkungen bei der Behandlung von Bienenvölkern

A Neubert
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Berlin
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Meldungen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAWs) sind eine wesentliche Erkenntnisquelle für die Identifizierung von Arzneimittelrisiken und die Beurteilung der Arzneimittelsicherheit. Sie können Anlass zur Einleitung von Risikominderungsmaßnahmen sein. Davon profitieren Bienen, Imker, Tierärzte und Verbraucher und nicht zuletzt unsere Umwelt.

Einige prinzipiell bedeutsame UAW-Berichte aus dem Spontanmeldesystem werden vorgestellt und erörtert:

  • mangelnde Sicherheit eines Tierarzneimittels (TAM) bei der Zieltierart: Königinnenverlust/Verlust von Völkern

  • mangelnde Sicherheit bei Nicht-Zieltierart: Nach Behandlung eines Hundes mit einem topischen TAM hantierte ein Imker mit Bienenköniginnen; diese starben wenig später. Die Wirkstoffe des beim Hund angewendeten TAM wurden in den toten Bienen nachgewiesen.

  • Symptome beim Anwender

  • mangelnde Wirksamkeit

  • nicht ausreichende Wartezeit: Rückstände im Honig (und ihre Bewertung)

  • Ökotoxizität: Fallbeispiel: tote Hummeln in den Löchern eines am Beuteneingang anzubringenden TAM-Streifens

Bitte unterstützen Sie die Tierarzneimittelsicherheit und melden Sie UAWs bei Bienen. Tierärzte können UAWs online über www.vet-uaw.de melden. Tierhalter und Tierärzte können dazu auch den bekannten Meldebogen (zu finden unter www.bvl.bund.de) verwenden und per Mail an uaw@bvl.bund.de schicken, faxen oder postalisch einsenden. Alle Informationen, inkl. Anwendung abweichend von den Angaben in der Packungsbeilage, werden vertraulich behandelt.



Publication History

Article published online:
04 December 2020

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