retten! 2015; 4(3): 196-202
DOI: 10.1055/s-0041-100669
Fachwissen:
Titelthema
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Plötzliche Erregungszustände – Herausforderung für das ganze Team

Marc-Michael Ventzke
,
Thomas Bärreiter
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Publication Date:
11 August 2015 (online)

Fallbeispiel: Der Notarzt wird zu einem 25-jährigen Patienten ins Festzelt auf einem Volksfest gerufen. Dieser ist latent verbal aggressiv, schreit, klagt über diffuse Ganzkörperschmerzen und ist motorisch unruhig. Das Team kann den Patienten schließlich aus der Festzelt-Situation entfernen und in den RTW bringen. Hier wird der Patient ruhiger, trübt jedoch relativ rasch ein und wird bewusstlos. Mögliche Ursachen sind: Intoxikation mit Alkohol oder Drogen, ein Schädel-Hirn-Trauma nach körperlicher Auseinandersetzung oder eine Hypoglykämie. Die sorgfältige körperliche Untersuchung ergibt keinen Hinweis auf Verletzungen, die Pupillen sind isokor, jedoch träge lichtreagibel. Es liegen keine Anzeichen einer fokalen Neurologie vor, auch pathologische Reflexe fehlen. Die Vitalparameter sind ohne wesentliche pathologische Befunde – allerdings ist der Blutzucker nicht mehr messbar. Nach hochdosierter i. v. Glukosegabe klart der junge Mann rasch auf. Wie sich herausstellt, besteht ein Typ 1 Diabetes mellitus.

Kernaussagen

  • Psychiatrische Notfälle sind im Rettungs- und Notarztdienst relativ selten. In 25 % der Fälle liegt ein akuter Erregungszustand vor.

  • Der Erregungszustand ist durch psychomotorische Hyperaktivität gekennzeichnet. Der Patient wirkt gereizt und aggressiv, sein Verhalten ist unberechenbar.

  • Ursachen eines Erregungszustands können sowohl organischer als auch psychiatrischer Natur sein und bedürfen, sofern möglich, einer spezifischen Therapie.

  • Eine sorgfältige körperliche Untersuchung ist von enormer Wichtigkeit, um ursächlich behandelbare organische Ursachen nicht zu übersehen.

  • Für die medikamentöse Behandlung sind Benzodiazepine wie Diazepam, Midazolam und Lorazepam sowie Neuroleptika (Haloperidol) die erste Wahl.

  • Gegebenenfalls kann eine Unterbringung nach den länderspezifischen Gesetzen erforderlich sein.

Ergänzendes Material