retten! 2015; 4(2): 156
DOI: 10.1055/s-0041-101962
kurz knapp knackig
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Meldung – Vorabgenehmigungen für Krankentransporte in der Kritik

Rebekka Jacek
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Publication Date:
06 May 2015 (online)

Die Bundesregierung legte am 5.3.2015 dem Bundestag das GKV Versorgungsstärkungsgesetz (GKV VSG) vor. Demnach müssen Patienten, die einen Transport zu einer ambulanten Behandlung benötigen, in Zukunft eine Vorabgenehmigung durch die Krankenkassen einholen – liegt diese nicht vor, geht der Transport auf Kosten der Patienten. Der Bundesverband privater Rettungsdienste e. v. kritisiert, dass die damit verbundene Bürokratie Zeit und Geld verschlinge. Zudem befürchtet der BKS, dass Transportleistungen künftig auf kostengünstigere Mietwagen umgelagert werden könne, was die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes insgesamt gefährden und eine unnötige Kostensteigerung verursachen würde.

Nach einer Meldung des Ärzteblatts. Deutsches Ärzteblatt 2015; 112 (12), A 500