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Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2015; 04(03): 260-261
DOI: 10.1055/s-0041-102986
DOI: 10.1055/s-0041-102986
Aus den Verbänden
BVOU
Haftpflicht-Versicherung für Gastärzte
Eine Serviceleistung für BVOU-MitgliederWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
26. Juni 2015 (online)

Zwecks Förderung der Fort- und Weiterbildung seiner Mitglieder hat der BVOU eine Gastarzt-Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen. Damit wird den BVOU-Mitgliedern die Sorge genommen, für eine an einem fremden Krankenhaus im Rahmen der Fort- und Weiterbildung auszuübende Gastarzttätigkeit evtl. ohne Versicherungsschutz zu sein. Auch Ärzte, welche Kollegen als Gäste zur Fort- und Weiterbildung in ihrem Krankenhaus aufnehmen, profitieren von dieser Serviceleistung des Berufsverbandes zugleich.