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DOI: 10.1055/s-0042-104435
Kritisch: Hustenstiller mit Codein
Publication History
Publication Date:
14 September 2016 (online)
Eltern sollten ihren Kindern keine Hustensäfte mit dem Wirkstoff Codein geben. Seit vergangenem Jahr sind die Mittel für Kinder unter 12 Jahren verboten und auch für ältere Kinder rät das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) von der Gabe des Hustenstillers ab. Selbst für Erwachsene ist Vorsicht geboten. In der „Deutschen Medizinischen Wochenschrift“ erklären Mitarbeiter der Behörde die Gründe.
Nach Auskunft der BfArM-Vizepräsidentin, Prof. Julia Stingl, starben mehrere Kinder, darunter eines in Deutschland, an einem plötzlichen Atemstillstand, nachdem sie codeinhaltige Tropfen gegen ihren Husten bekommen hatten. In einem Fall erkrankte sogar ein Baby, dessen Mutter Codein zur Schmerzstillung erhalten hatte. Daher hat sich das BfArM zu den Einschränkungen für Kinder entschieden.
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Literatur
- 1 Stingl JC, Rotthauwe J. Codein: Neue Anwendungsbeschränkungen bei Kindern und Jugendlichen. DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2015; 140 (14): 1093-1095
- 2 Hustenmittel für Kinder?. arznei-telegramm 2015; 46 (11): 107-108