DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift, Inhaltsverzeichnis Dtsch Med Wochenschr 2016; 141(09): 658-660DOI: 10.1055/s-0042-106133 Medizin im Kontext Kommunikation und Management © Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New YorkVorsorgevollmachten: Ohne Vollmacht kein EntscheidungsrechtWithout health care proxy, no power of decisionAuthors Institutsangaben Claudia Holzner 1 Kanzlei Holzner, Diestelstraße 12c, 22397 Hamburg, www.kanzlei-holzner.de Thomas Sitte 2 Deutsche PalliativStiftung, Am Bahnhof 2, 36037 Fulda Artikel empfehlen Abstract Artikel einzeln kaufen(opens in new window) Liegt der Ehemann nach einem Unfall im Koma, glaubt seine Frau, über die medizinische Versorgung entscheiden zu können. Erleidet der hochbetagte Vater einen Schlaganfall und ist nicht mehr ansprechbar, möchte sein Sohn für ihn zu einer Therapie einwilligen. Auch wenn solche Szenarien häufig vorkommen – ohne eine Vorsorgevollmacht sind sie nicht möglich. Welche Punkte wie geregelt werden müssen, ist nicht nur für die Betroffenen wichtig – auch medizinisches Personal sollte genau Bescheid wissen. Volltext Referenzen Literatur 1 Bundesnotarkammer. Zentrales Vorsorgeregister www.vorsorgeregister.de (letzter Zugriff: 6.4.2016)