JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 2016; 05(04): 148-149
DOI: 10.1055/s-0042-107911
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Publication Date:
05 August 2016 (online)

Tarifvertrag regelt erstmals Mindestpersonalbesetzung

Drei Jahre lang hat die Gewerkschaft Verdi für das Pflegepersonal in der Berliner Charité mehr Stellen gefordert anstatt mehr Gehalt. Als die Verhandlungen mit der Klinikleitung nicht vorangingen, streikten im Juni 2015 mehrere Hundert der 4.300 Beschäftigten in den Pflegeberufen. Nach einem zehntägigen Streik einigten sich Gewerkschaft und Klinikleitung darauf, einen Tarifvertrag auszuhandeln, in dem der Gesundheitsschutz der Beschäftigten und die Mindestbesetzung in der Pflege geregelt werden sollten. Ende April 2016 kam es zu einer Einigung. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ist ein wegweisender Tarifvertrag abgeschlossen worden, der zum einen Indizien für eine Überlastung der Mitarbeiter definiert und zum anderen für viele Klinikbereiche eine Mindestbesetzung festlegt. Für die Normalstationen der Kinderklinik wurde eine examinierte Pflegeperson für 6,5 Patienten im Früh- und Spätdienst festgelegt, die Besetzung im Nachtdienst wird separat für jeden Bereich geregelt. Auf den Intensivstationen ist eine Pflegeperson für zwei Patienten zuständig anstatt wie bisher für bis zu fünf Patienten. Auf der neonatologischen Intensivstation gilt die Vorgabe des G-BA: eine Pflegeperson für ein intensivtherapiebedürftiges Frühgeborenes bzw. zwei intensivüberwachungspflichtige Frühgeborene.

Quelle: www.mehr-krankenhauspersonal.de