Laryngorhinootologie 2016; 95(10): 707-708
DOI: 10.1055/s-0042-108312
Gutachten+Recht
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Mehr Kompetenzen für Krankenhausärzte – Neuerungen im Entlassmanagement für flexible Anschlussversorgung

Broader Authority for Ward Physicians – Innovations on Discharge Management Provide Flexible Subsequent Care
L. Kuball
,
R. Sailer
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Publication Date:
20 October 2016 (online)

Nach einem Krankenhausaufenthalt liegt die weitere medizinische Versorgung der Patienten grundsätzlich in den Händen der (Vertrags-) Ärzte im ambulanten Bereich. Unter dem Stichwort Entlassmanagement hatten zwar auch bisher Krankenhausärzte zusätzliche Kompetenzen, um eine lückenlose medizinische Anschlussversorgung der Patienten zu gewährleisten. Diese sind nun durch das Versorgungsstärkungsgesetz, das zum 23.07.2015 in Kraft getreten ist, sowie die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss zum 16.03.2016 jedoch noch einmal deutlich erweitert worden, um eine möglichst nahtlose Verzahnung von stationärem und ambulantem Sektor zu ermöglichen. Mit dem neu eingefügten § 39 Abs. 1a SGB V haben Krankenhausärzte nunmehr das Recht erhalten, Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Soziotherapie und häusliche Krankenpflege zu verordnen sowie die Arbeitsunfähigkeit zu bestätigen. Was die Kompetenzerweiterung für Krankenhausärzte in der Praxis bedeutet, soll im Folgenden kurz dargestellt werden: