Zeitschrift für Palliativmedizin 2016; 17(04): 141-142
DOI: 10.1055/s-0042-109497
Editorial
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Advance Care Planning – Alter Wein in neuen Schläuchen?!

Claudia Bausewein
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Publication Date:
13 July 2016 (online)

Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz wird die Möglichkeit eröffnet, dass zugelassene Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ihren Bewohnern „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ anbieten und diese Beratung von den Krankenkassen vergütet wird. Im SGB V § 132g heißt es, dass Versicherte zur medizinisch-pflegerischen Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase beraten, und ihnen Hilfen und Angebote der Sterbebegleitung aufgezeigt werden sollen. Es geht um die individuellen Bedürfnisse, insbesondere um die Vorausplanung medizinischer Abläufe, die Therapieziele in der letzten Lebensphase und während des Sterbeprozesses, sowie bei möglichen Notfallsituationen.

 
  • Literatur

  • 1 Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz - HPG) vom 1. Dezember 2015. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2015
  • 2 In der Schmitten J. Advance Care Planning – das Gebot der Stunde. Z Palliativmed 2013; 14: 148-149
  • 3 In der Schmitten J et al. Patientenverfügungsprogramm: Implementierung in Senioreneinrichtungen. Eine interregional kontrollierte Interventionsstudie. Deutsches Ärzteblatt 2014; 4: 50-7