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Der Klinikarzt 2016; 45(06): 274-275
DOI: 10.1055/s-0042-109578
DOI: 10.1055/s-0042-109578
Medizin & Management
Entlassmedikation
G-BA fasst ausführlichen BeschlussWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
29. Juni 2016 (online)
Die Neuregelung zum Entlassmanagement (§ 39 Abs. 1a SGB V) soll Lücken in der Versorgung beim Übergang von stationärer in ambulante Behandlung schließen. Mittlerweile hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die vorgeschriebenen Änderungen der Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) zur Entlassmedikation beschlossen. Leider werfen die Regelungen nur noch mehr Fragen auf.